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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0086
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P. Albert

königlich bevollmächtigte Gesandte und Direktor im Fürstenrat
bei der allgemeinen Reichsversammlung", Ägid Joseph
Karl von Fahnenberg, aus Regensburg den 11. Dezember
1807, um Erneuerung des „landsässigen Lehens Burgheim"
nach, indem er zugleich um Entschädigung der durch das
badische Konstitutionsedikt vom 18. März 1803 über die Grundherrlichkeitsverfassung
abgeschafften Erträgnisse (aus der Hochgerichtsbarkeit
, dem Abzug innerhalb Landes, dem Bürgeraufnahmegeld
und dergleichen) bat. Am 1. April 1808 wurde
ihm daraufhin aufgegeben, „binnen 6 Wochen eine vollständige
Beschreibung des Lehens nach seiner Lage, seinem Umfang und
Ertrag mit Inbegriff der dazu gehörigen Stücke sowie einem
beglaubten Stammbaum vom ersten Erwerber an einzureichen
", worauf er am 4. November 1808 die Lehenszusage
erhielt. In der vom 12. Mai 1808 datierten „vollständigen Beschreibung
des Lehens Burgheim"x, dessen Ertrag im Mittelanschlag
nur mehr auf 3890 Gulden sich belief, heißt es unter
anderm, dass die Stadt Burgheim „ihren Namen von dem dabei
befindlichen ehemals befestigten Schloss Burgheim" habe,
„welches aber im Jahr 1672 von den Franzosen abgebrannt
und, soviel es die feste Mauern zugelassen, gesprengt worden
ist. Ein Teil dieses alten Schlosses steht noch, wiewohl ohne
Dach, als Ruine ..." Unter den Besitzern nennt Fahnenberg
, was urkundlich nicht belegt werden kann, auch den oben
genannten Mangold von Burgheim, an den die Abtei Einsiedeln
die Herrschaft verkauft habe. „Von diesem", fährt Fahnenberg
mit der bekannten falschen Aufzählung fort, „kam sie abermal
käuflich an die Familie von Malterer, von Staufen und von
Razenhausen. In der Hälfte des 15. Jahrhunderts kam diese
Herrschaft an das Haus Osterreich, quo titulo, ist unbekannt.
Das Haus Österreich gab sie dem Türing von Hallweil zu Lehen
und nach dessen Tod dem Grafen Konrad von Tübingen pfand-
schaftlich. Diese Pfandschaft wurde von dem Hauptmann der
Leibgarde Kaiser Ferdinands I., Christoph von Sternsee, im Jahr
1545 abgelöst ..." In dem neuen Staate zählten die Fahnen-

1 Fahnenberg. Archiv. Aktenband III (am Schluss).


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