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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0133
Hachberger Hof Ordnungen des XVI. Jahrhunderts 127

Daneben steht die Anmerkung: „ist erhöht."

„Für ein Fuder Kalch 20 batzen, für 100 ziegel blettlin und
bachenstein 3 batzen."

„Da aber der Kalch zerfallen und melbich, soll man je
2 malter desselben für 1 malter Kalch geben."

Die zum Bau nötigen Seile werden vom Bauamt geliefert.
Ein Seiler erhält rohen Hanf und Arbeitslohn. Bei grober
Arbeit, z. B. bei Anfertigung von starken Brunnenseilen, empfängt
er 3 Gulden oder 3 */2 Gulden ohne Kost für jeden verarbeiteten
Zentner Hanf.

An Bauholz leidet man keinen Mangel, die großen Waldungen
enthalten vortreffliches Material. Das übrige Holz und
die Späne gehören nicht den Zimmerleuten; was zum Kochen
nötig ist, darf genommen werden, das andere schafft man auf
das Schloss oder verkauft es auf dem Bauplatze.

Dem Baumeister wird es anbefohlen, sich mit einem Vorrat
von Brettern, Latten, Dielen, Ziegeln, Nägeln, Farben u. dgl.
zu versehen. Vor der Frankfurter und Straßburger Messe forscht
er nach, was billig und bequem in den beiden Handelsstädten
angeschafft werden kann. Auf einer Liste schreibt er für die
Kanzlei allerlei Waren auf: Nägel, Blei, Sturzblech, Schaufeln,
Leimfarben, Handschlösser, Riegel, gestrecktes Eisen für Schmiede
und Schlosser usw. Die angeschafften Gegenstände verwahrt
er sorgfältig und haftet für etwaige Verluste. In gleicher Weise
sorgt er für alles Eisengeschirr, Baugerät und Handwerkszeug,
das den Werkleuten geliehen ist. Was mutwillig verdorben oder
aus Nachlässigkeit verloren ist, wird bezahlt oder neu angeschafft
auf Kosten des Arbeiters. Abgesehen von dieser Kontrolle und
der genauen Aufzeichnung der Ausgaben beschäftigt sich der
Baumeister noch mit Festsetzung der Frohndienste zu Bauzwecken.
Ohne eine geregelte Verteilung dieser Leistung kommt der Bau
ins Stocken. Der Baumeister wird daher beauftragt, unparteiisch
ein eigenes Frohnbuch zu führen, in jedem Ort den Fuhr- und
Handfröhnern die bequemste Leistung anzuweisen und Rücksicht
auf die Saat-, Heu- und Erntezeit zu nehmen. In Angelegenheiten
des Frohndienstes müssen Vögte und nötigenfalls Amtleute
dem Baumeister raten und helfen. Der Fürst will durch


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