Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 38
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Baas

sollten sie raten, obwol sie in praxi von alledem vielfach
herzlich wenig verstanden, auch gar nicht selbst zu untersuchen
brauchten. Über Land zu gehen waren sie nicht
verpflichtet, doch sollten sie sich dessen ohne Grund auch
nicht weigern; dann aber mussten Ross, Fahrt und Zehrung
liin und her gestellt werden nebst entsprechendem Arztlohn,
„als oft er einen ganzen tag still liegt", einen rheinischen
Gulden zu 60 Kreuzern1.

Die Bezahlung ihrer ärztlichen Tätigkeit muss auch in
Freiburg gut gewesen sein; zwar liegen aus dem Mittelalter
keine Nachrichten hierüber in den städtischen oder sonstigen
Urkunden mehr vor, doch können wir es daraus schließen,
dass die meisten der alsbald zu nennenden Ärzte begütert
waren. Und auf einem Umwege wird jene Annahme weiterhin
dadurch bestätigt, dass vielfach vom „Übernehmen" die
Rede ist, nicht nur in Beschwerdeschriften und Klagen der
damaligen Apotheker, die sich zum Anwalt des Publikums
dadurch stempeln wollten, sondern auch in städtischen Verfügungen
und Vorschriften. Doch dürfen wir hieraus keinen-
falls auf ein etwa wirkliches Übervorteilen der Kranken
schließen oder auf fehlende Menschenfreundlichkeit, besonders
da wir gerade aus Freiburg Beweise für den mildtätigen Sinn
der Arzte besitzen; sicherlich traf, auch für sie zu, dass sie
„armen dürfftigen Krannckhen one einiche belonungumb Gottes
willen aus christenlicher brüderlichen lieb und in erwegung,
das ine solches von Gott in andre weg erstattet werden" mag,
gewertig und willig seyen"2. Vielmehr ist es ein Ausfluss des
Selbstbewusstseins,. welches ja äußerlich auch in Haltung und
Tracht hervortrat. Und dass Freiburger Arzte schon damals
sich eines guten Ansehens sogar bis weit ausserhalb des
Stadtbezirks erfreuten, werden wir alsbald zu sehen haben.
Von manchen Stadtlasten waren, wie schon bei den Römern,
die Arzte, ähnlich den Apothekern, befreit; wurden die Bürger
mit Armbrust, Schild und Speer zur Verteidigung auf die

1 Stadtarchiv XL Medizi und Apotheker, No. 10 vom 4. Juli 1Ö77.

2 Vgl. Stadtarchiv XXXX No. 10.


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