Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 113
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Gesundheitspflege im mittelalterlichen Freiburg

113

lag, bei Verletzungen ein Gutachten oder Obergutachten abzugeben
. So heißt es auf S. 136 des letztern, dass man bei
einem Glocken- oder Blutgericht „solle zwen der XXIV mit
den artzten oder scherern, so datzu gehören, über den wunden
oder todten man schicken, den ze besehen". Und als im
Jahre 1496 ein Knecht in der Vorstadt Wiehre erschlagen
worden war, da lesen wir in den Ratsprotokollen, dass zwei
aus der Wiehre mit einem Arzt den Toten besehen sollenx.
Darnach sollen zwei von den Freiburger Stadträten, nämlich
die beiden geschworenen Wundärzte der Stadt, Hans Rieh und
Bernhard Huber, mit dem Stadtarzt nachschauen, wobei es
sich herausstellte, dass der Erschlagene so tief verwundet
worden sei, dass es „durch hut vnnd braten" gegangen.

Aus etwas späterer Zeit haben die Ratsprotokolle uns
das Zeugnis über eine Aussätzigenuntersuchung bewahrt, welches
hier angeführt werden soll: „Wir hienach benempten
Bernhardus Schiller, friger künsten meister vnnd in der artz-
nie doctor, stattarzet ze Friburg im Brisgav, Bernhart Huber
und Alwig Rieh, beid scherer, alldry der obgemelten statt
Friburg gesworene verseher dies gebrestes der malatzey, thun
kund mengkhem unnd bekennt hiemit, dass wir uff bevelh
eines ersamen rats zu Friburg, desselben brestens halben, wie
sich gepurt, besehen unnd versucht; unnd wiewol sy etwas
mengel in ventri (?) hat, so sy den menschen abschuchig macht,
haben wir doch dieselbe diss gemelt brestes der malatzey oder
ussetzigkeit uff flissig ersehend ganz unschuldig erfunden.
Das segen unnd behalten wir by dem eid, so wir der obge-
melt statt gesworen haben; zu urkund geben wir ir disen
brief under unserm uffgedruckt insigel ..."

Ein ähnliches Zeugnis, das 1397 wol in Konstanz ausgefertigt
wurde, hat Mone im lateinischen Wortlaut veröffentlicht
; wenn wir heute aus unserer Zeit noch schaudernd lesen,
dass ein Vater mit seinen Kindern auf Lebenszeit in eines
unserer glücklicherweise selten gewordenen Leprosenhäuser

1 Poinsignon, Wie man in der Würe . . . Gericht hält. Schauinsland
Bd. XV.

Alemannia N. F. 6, 2. g


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