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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 127
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Gesundheitspflege im mittelalterlichen Freiburg 127

gebracht werden." Auch Kürz gibt in seinem Buche über
Pictorius eine nette Auslese dieser am Oberrhein sich herumtreibenden
Zunft, die da besteht aus: „verdorbenen Apothekern,
verlornen Pfaffen, dollen Juden, Kürsimuskrämern, Schneidern,
Thorwarten, Schuhplätzern, Wurtzenträgern, zenbrechern, alten
einoeggen, zanlosen vetteln, alten hewbärgischen beschornen
weibern, baderknechten, wasenmeistern und anderen Idioten",
wozu wir noch die Henker und Schinder fügen könnten, welchen
z. B. nach Becker in Hildesheim außer der Stadtreinigung
das Behandeln und Begraben der Kindbetterinnen oblag!1 Die
Ursache von alledem lag natürlich mit darin, dass die eigentlichen
Arzte nur innere Krankheiten behandelten, die große
Menge der äußeren Schäden etc. aber dem niederen „Heilpersonal
" überlassen blieb. —

Unter dem letzteren spielen nun von Anfang an die
Scherer und Bader, als die Wundärzte und späteren Chirurgen,
eine wichtige Rolle; schon in dem sogenannten Stadtrodel,
der nach Untersuchungen von Maurer2 und Hegel3 etwa um
die Wende des 12. Jahrhunderts entstanden ist, findet sich
eine Andeutung ihrer Tätigkeit, welche dann bestimmter in
dem ersten deutschen Entwurf der Stadtrechte vom Jahre
1273 hervortritt4, um welche Zeit ja noch keine Ärzte vorhanden
waren. Da heißt es, dass „zweene der vierund-
zweinzigon schowint des klägirs wunden, ob sy durch hut gat,
und dur bratin, alsso daz si mag heizen im bluetendiger slag";
dass diese beiden aber in der ältern Zeit sicherlich Scherer
waren, das haben wir bereits aus dem früher angezogenen Bericht
über einen Totschlag in der Vorstadt Wiehre ersehen.

Scherer (und Bader, was nicht dasselbe war) gehörten auch
in Freiburg mit den Weibern, „die Arzney treiben", und
andern in die Malerzunft, welche eigentümliche Zusammen-

1 Becker, Geschichte der Medizin in Hildesheim. Zeitschrift für
Klin. Medic, Bd. 38.

2 Maurer, Kritische Untersuchung der ältesten Verfassungsurkunde
von Freiburg. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, N. F. 1.

3 Hegel, Das älteste Stadtrecht von Freiburg. Ebd. N. F. 11.

4 Schreiber, Urkundenbuch I, 1.

V


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