Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 130
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130 Baas

Im allgemeinen aber wird darauf gesehen, dass der Patient den
Wundarzt „umb fürgehen, arbeit unnd costen erberlich usricht".

An hohen Feiertagen soll kein Meister des Handwerks
scheren, „es wer denn, daz man ein Kind in ein closter thätt
oder ob yemant wund werd; aber uff sonntag unnd sunst uff
annder fyrtag mag einer wol ein beckin usshenncken unnd nit
mer". Keiner aber»soll „dem anndern ein künden abbitten".
„Sy sollent ouch all gemeinlich von einem stuck lauss
(Aderlass) brieff haben, damit sy all mit einanndern con-
corclieren unnd nit einer hut usshenngt, der annder morn;
sy sollen des raut (Rath) haben by den doctoren, die sich
des verstonnd, damit sy recht laussbrieff kouffen."

Ohne weitere Erläuterungen ersehen wir aus dem Vorstehenden
die Tätigkeit der Scherer; wir erkennen aber zugleich
die wundärztliche Ethik, wie sie das Mittelalter im Verkehr
mit den Kranken wie mit den „Kollegen" verlangte. Und
wir brauchen nicht anzustehen, in Übereinstimmung mit jener
Kleiderordnung, dieses Handwerk zu den „vornehmen" zu
zählen trotz mancher Bestimmungen, die uns heute mindestens
sonderbar, wenn nicht gar wenig ehrenvoll erscheinen. Hat
doch schon Hammurabi festgesetzt, dass der Chirurg, der
z. B. durch eine fehlerhafte Staaroperation den Kranken am
Augenlicht schädige, in Strafe verfalle; was aber unlauteres
Konkurrenzgebaren anlangt, so besagten noch die Statuten
der Universität Straßburg vom Jahre 1621, dass kein Professor
dem andern seine auditores ablocken sollel. —

Eine Klasse tiefer rangierten nicht nur in der genannten
Kleiderordnung der Stadt Freiburg, sondern mehr noch im
Leben die zu den „gemeinen Handwerkern" gehörigen Bader,
die bekanntlich lange im Mittelalter als unehrlich galten; auch
hier hat ihr Gebaren zu allerlei Polizeibestimmungen Anlass
gegeben, dis uns gerade kein günstiges Urteil erwecken.

Gebadet wurde in Badstuben, die vielleicht mit einer
hölzernen Wanne versehen, meist aber nur zum Schwitzen
eingerichtet waren; solcher Häuser gab es in Freiburg

1 Vgl. Wieger. Geschichte der Medizin in Straßburg.


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