Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 132
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132

Baas

Stimmung: „die meister, ir frowen noch gesind söllennt keinerley
kupplery, buben noch hurenwerck in iren husern, irem gesind
noch frembden vertragen: wer das zuliess oder hätt, der bessert
dem hanndtwerck 5 Schilling."

Auch in anderer Beziehung gaben die Bader zu Klagen
Anlass: sie hielten den Badetag, als welcher der Samstag festgesetzt
war, nicht ein; während ihnen zu scheren und schröpfen
erlaubt war, trieben sie auch mit „etlichen wybern, so die
artzney bruchenfc" das „zen ussbrechen, lassen unnd binden",
welch letzteres man ihnen für Notfälle, besonders wenn sie
nachts vorkamen, gestattet hatte, jedoch mit einer besondern
Auflage. Denn laut dem Missivenbuch von 1478, S. 79/80,
hatte der Rat auf vorgebrachte Klagen der Scherer beschlossen
, dass die Bader, welche in ihren oberen Stockwerken
auch Schererhandwerk übten, zuvor zu den zwei Pfund noch ein
drittes an die Malerzunft bezahlen müssten. Sie „undernemen,.
was manspersonen an heimlichen orten von schaden zustannd",
worauf der Stadtrat beschloss: „was aber den frowen an brüsten
oder an heimlichen orten von plattern oder frantzosen zustart,
mögen die wyber wol heilen unnd die, so sölichs undernemen;
doch sollen sy nimen in gassen gewerff sitzen." Dies alles
bezeugt auch für Freiburg, welche offenkundige Ausbreitung
am Ausgang des Mittelalters die Syphilis gewonnen hatte;
und dazu hatten die Badstuben mit ihrem unreinlichen Verkehr
ihr gutes Teil beigetragen, was ja nachher, da der ursprüngliche
Nutzen sich in das Gegenteil verkehrt hatte
auch zu dem Eingehen der meisten führen half.

Aus der Baderordnung mögen nun noch einige Sätze angeführt
werden, welche uns zeigen, wie bereits damals bei den
Zünften eine Art von Kranken- oder Hülfskasse bestand, indem
bresthafte oder sonst arbeitsunfähige Leute, z. B. auch Kindbetterinnen
, aus der „büchssen" ein „almosen" bekommen.
„Unnd umb dz sy solch vorbestimpt allmosen und guttat desto
bass Volbringen mögen, so habennt sy uff sich unnd ir nach-
komen ein wochenlich gellt gelegt, also dass ein meister dis
hanndtwercks all woche ein pfening geben soll, desglüch din
knecht, der ein teil empfahet, ouch im pfening bezalen."


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