Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 143
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Gesundheitspflege im mittelalterlichen Freiburg 143

Visitationen der Apotheken durch die oben genannte, vereidigte
Kommission statt, die dafür von der Stadt eine Vergütung
erhielt. Untaugliches musste der Stadtknecht in die Stadtbäche
oder ins „feuer, darin yedes gehört, schütten"; die gefundenen
Mängel aber, deren eine Anzahl aus verschiedenen Protokollen
noch ersichtlich sind, mussten in ein Buch notiert werden.

Trotz alledem kamen allerlei Missbräuche vor: während
es erlaubt war, dass der Apotheker „im jar einem artzat
ettwas essender oder trinkender speiss schannkte, dass sich
zum gantzen jar nit über ein gülden treff", so kamen, wie es
scheint, doch auch solche Abkommen vor, durch welche etwa
ein Arzt „bewegt werden möchte, einem mehr zuzeweisen
denn dem anndern, oder einem köstlichere Recepten zeschreiben,
dass dem gemeinen man zu schaden dienen möcht". „Auch
sollen sie — die Apotheker nämlich — sich nit annemen,
einicherley artzney ze treiben, nit wasser besehen . . ., sich
nit unnderwinden, einicher siechen oder kranken menschen
rath zu thun, ze purgiren, clistiren oder ichzit einzegeben . . .",
zu welchen Bestimmungen nicht recht passt, dass es nachher
ihnen gestattet wird, „gesunden personen etwas ze geben,
damit sie zu ziemlichen stulgängen gefürdert würden oder inen
dienets für huosten, keüchen, enge der brüst oder dergleichen". —

Das Bestreben, möglichste Vollkommenheit zu erzielen,
hat diese mittelalterliche* Apotheker-, wie die Scherer- und
Arzteordnung mit ihrer manchmal übergroßen Genauigkeit
verursacht; gleich Straßburg, so musste aber auch Freiburg
die Erfahrung machen, dass trotzdem die Klagen des Publikums,
der Arzte und der Apotheker nicht aus der Welt geschafft
wurden, wie die vorhandenen Medizinalakten der folgenden
Zeiten beweisen, was eine Mahnung sein könnte gegenüber
manchen zünftigen Bestrebungen unserer Tage!

III. Heil- und Pflegeanstalten1.

Während das griechisch-römische Heidentum Krankenanstalten
nur für Sklaven oder Gladiatoren, oder etwa als

1 Vgl. hierzu besonders Uhlhorn, Christliche Liebestätigkeit.


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