Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 183
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Die volkstümlichen Personennamen einer oberbadischen Stadt 183

Buddf: dd Zidgler, dd Stroossdwa(r)t, dd Ba^wa(r)t = Bahnwart,
nicht zu verwechseln mit dem alten Babart = Bann wart, de
Waldschits = Waldhüter, dd Nachtwächter.

Auf die in den letzten Paragraphen behandelte Art der Benennung
weisen wol auch die folgenden, mitunter noch am Ende
des 18. Jahrhunderts in den Urkundenbüchern üblichen Bezeichnungen
hin: 1730 „Heinrich Weißen dem Hartzer"; 1734
„andreß Bertschins d. Segers"; 1739 „Johannes Dummel d. Blai-
cher"; „Ignatius Vogt d. Nagelschmidt". In den Grundbüchern
des 19. Jahrhunderts konnten keine Beispiele hierfür gefunden
werden, überall fehlt der Artikel, wenn der Berufsname angegeben
ist, während bis Mitte des 18. Jahrhunderts fast ausschließlich
der bestimmte Artikel steht. Es konnte dabei die
Wahrnehmung gemacht werden, dass die so karakterisierten
ihr Handwerk oder Amt entweder allein oder doch mit geringer
Konkurrenz ausübten.

§ 10. Da alle in § 8 unter 1, 2 und 3 aufgeführten, und
von den dort unter 4 aufgezählten Ämtern etwa das eines Apothekers
, Dokters, Tierarzts und eines fürstlich-fürstenbergischen
Försters, oder Waldhüters im allgemeinen sich nicht vererben,
so wird fast jeder neuaufziehenden oder neuernannten irgendwie
beamteten Persönlichkeit (auch Lehrern und Gendarmen) eine
Zeitlang das Prädikat „neu" verliehen, — wie auch den
Wirten und Müllern. — Der in den Ruhestand tretende oder
sonst abgehende Beamte bekommt, falls er am Orte bleibt, zu
seinem bisherigen Namen den Zusatz „alt", der auch dann
noch gewöhnlich anhaftet, wenn jener sein Kennzeichen „wei"
längst verloren hat. Diese beiden Wörtchen dienen blos als
Unterschiedsmerkmale. Als solche gelten sie aber nicht sehr
lange, weil das erstere begreiflicherweise bald verschwindet, besonders
dann, wenn der neue Angestellte bei seinem Dienstantritt
mehrere Amtskollegen antrifft (vgl. § 9). Sonst spielen
sie, wie auch bei andern Rufnamen, die Rolle des Epitheton
ornans, besonders für das Alter. Hier seien nur die bekanntesten
, längere Zeit allgemein gebrauchten Namen von derartigen
Bediensteten a. D. aufgeführt: dd alt Äkzisor, dd alt Burgd-
moaschter, dd alt Polizei, dd alt Stadtrechner, dd alt Posthaaltery
dd alt Postagent, dd alt Messmer, daher auch di alt Hebann,
di alt Schudlwischere. Im Anschluss daran seien auch die Benennungen
der Exwirte und -müller hier vorweggenommen:


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