Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 212
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212

Bertsche

Bei den Rufnamen kommt eine Anzahl von Frauen von
vornherein nicht in Betracht, nämlich diejenigen, welche nach
§ 53 bereits immer mit ihrem eigenen Schimpfnamen oder dem
ihres Manns oder Vaters bezeichnet werden.

§ 55. Eine Trau erhält im Volksmund nicht so unbedingt
wie in der Schriftsprache sofort mit ihrer Verheiratung auch
den Namen ihres Manns, sondern behält meistens noch längere
oder kürzere Zeit ihren Mädchennamen, den man eben schon
zu sehr und lange — Mädchen heiraten durchschnittlich mit
25, früher mehr mit 28 Jahren — gewöhnt war, als dass man
ihn so rasch vertauschen könnte mit einem ungewohnten, fremden
. In vielen Fällen gehen beide Namen im Gebrauch nebeneinander
her. Besonders die Alters- und Schulgenossinnen und
-genossen, ihre sogenannten „Jahrgänger", gebrauchen fast ausschließlich
den alten, traulichen Kindernamen der jungen Frau.
Ja, bei etwa 30°/o sämtlicher, mit übertragenen Rufnamen behafteten
Frauen geschieht dies ganz allgemein und für immer,
wofür die in §§ 56, 57 aufgeführten Namen, außer den bereits
da und dort angeführten — wozu natürlich besonders die reinen
Vornamen in §§ 5, 6 gehören —, Beispiele sind. Es sind dies
hauptsächlich Namen von solchen, welche allzulange über die
obige Altersgrenze hinaus ledig blieben, was bei den alten, örtlichen
Heiratsvorschriften (s. darüber Einleitung § 2) früher
nicht selten vorkam, oder Männer von auswärts oder auch Pantoffelhelden
nahmen. Endlich sind es Namen solcher, die auch
nach ihrer Vermählung das vorher betriebene Geschäft einer
Näherin, Modistin u. s. f. weiterführen. Übrigens kann auch der
Umstand, dass der Mann ins Elternhaus der Frau zieht, bei
dieser die Fortführung ihres bisherigen Namens bewirken, ohne
dass gerade der Name des Manns durch den ihrigen beeinflusst
zu werden braucht, wie es in manchen Fällen vorkommt
(s. § 46). Es können natürlich verschiedene dieser Ursachen
bei einer Person auch zusammenwirken.

§ 56. Nach ihrem Vater werden also auch noch nach ihrer
Verheiratung benannt: d'Älwisenanne, Tochter des Schellhammer-
alwise; d,Ba^li(n)wartkättdr;s,I)um'tiielbärbele; d'Faddsophe; d'Geretheres
, Tochter des Gerdnaglers; d'Gerdrosati = Rosalie; —die
Gerd-namen haften sonst auch gerne fest! —; d'Hitmmelburdn-
anne; s''Käschprbärbele von Bdzerkäschpr; d'Kocltf(n)amale;
d'LondonerbertJid; d'Boneannd und d'Wangerannd, Tochter des


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