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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 213
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Die volkstümlichen Personennamen einer oberbadiscben Stadt 213

Wangerjohannes; verschieden von diesen beiden ist die Frau des
sogenannten Ronewangers: d" Ronewangerannd (!); ä'Schmidle-
annd; s' Seppelmeidle, halb verächtlich, aber allgemein; $ Zimmer-
karledone = Antonie u. a.

Begreiflicherweise befindet in dieser Gruppe sich kaum eine von
jenen fremden Frauen, die ein Bürgerssohn von auswärts heimholte, dagegen
fast alle diejenigen, die einen Eingewanderten nahmen.

§ 57. Den Namen der Mutter statt des Vaters — es sei
diese Erscheinung zusammenfassend hier erwähnt, obgleich sie
meistens, und zwar besonders bei Männern, nicht Ruf- sondern
Übernamen zeitigt (vgl. § 17) — behalten als Bestimmungswort
ihres Rufnamens nicht bloß natürliche Kinder nach ihrer
Verheiratung bei, sondern auch ehliche, deren Vater Pantoffelheld
war und das Hausregiment der Mutter überließ. Mhd.
Metronymica s. So ein XXIX, III u. IV Anm. 2.

Unehliche: d'Boteeremmd; d' ScMegelburg(el) oder d'Burg,
eine bekannte Bötin, deren Mann früh im Gefängnis starb.

Ehliche: d'Vittoordmind, verheiratete Tochter der sogenannten
Vittoor und Schwester des Vittoordscht^machers und des
ViJctöridschniders, ein Schimpfname, s. § 101; s'Burdmeidle, vgl.
§ 95 Anm.

1. Geschwister können demnach, und wie auch aus den früheren
Ausführungen ersichtlich, die verschiedenartigsten Namen tragen.

2. Ein Beispiel dafür, dass ein Kind nach der Mutter nur deswegen
benannt wird, weil der Vater früh starb, wie es nach Socin im Altgermanischen
öfters vorkommt — vgl. auch mhd. Ittensohn, Nesensohn,
das jetzt noch in Sauldorf, Amt Messkirch, vorkommt, Mechtildinun u. a.
bei Buck. In diesen Fällen waren wol auch verschiedene Gründe für
die Namengebung maßgebend — konnte nicht ermittelt werden.

§ 58. Sogar gegenüber mehreren Mannsnamen, die eine
Erau infolge ihrer mehrfachen Verehlichung eigentlich bekommen
sollte, hält ihr aus dem Elternhause mitgebrachter Name hartnäckig
stand und bleibt ihr natürlich auch noch im Witwenstand
. D'Gockelammdrei; d! Bcterbeckßberthß und deren Tante:
d'Peterbeckdnanne.

Es kommt auch bisweilen vor, dass — allerdings gewöhnlich
nur nach Ehen von kurzer Dauer — der kaum eingebürgerte
Mannsname im Rufnamen der Frau wieder verdrängt wird durch
den Mädchennamen der Witwe, was sich dadurch erklärt,
dass dieser eben noch in frischer Erinnerung ist und auch nebenher
teilweise gebraucht wurde, d? Belfere = d'Bolerminä; d'Soaldr-
leoin (!) =?= d'Bert9ss9marli.se; d'Binningdre = d'Sigmimddtheres.


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