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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 217
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Die volkstümlichen Personennamen einer oberbadischen Stadt 217

Nennung ihres Namens mit dem Epitheton Frou bzw. Freile
ausgezeichnet zu werden, nämlich: d'Froii Fischler = Frau des
sogenannten Leo Fischler! (s. § 39); d'Frou JBertsche, aber auch
d'Hariett, Witwe Henriette des sogenannten Edwin Bertsche.
Hier seien nachträglich der Übersichtlichkeit wegen auch angeführt
: s\ d'Freile Fmmd, 75jährige, ledige Schwester des
Hermann Leiber, auch dd Herr L. genannt (vgl. § 39); d'Freile
Sofe, 80jährige alte Jungfer; d'Freile Graf, Lehrerin und
Lehrerstochter; die Bezeichnung wurde hier erst durch die Schulkinder
allgemeiner; d'Freile Hanno, Johanna, ledige Schwester
des f Dekans; d'Freile Seeger, ledige Schwester des Stadtpfarrers
. Der Name wird mit kurzem ä, wie der gleichlautende
Berufsname, ausgesprochen.

Die sogenannte Madamm Jäger lebte 30 Jahre lang als Witwe eines
Apothekers in der Stadt und war ebenfalls eine Schwester des genannten
Hermann Leiber. Madam galt früher als der nobelste Titel für eine bessere
Dame; jetzt mehr verächtlich, da Madam auch = Puppe.

Schimpfnamen.

§ 65. Die Schimpfnamen der Frauen seien im Anschluss
an deren Rufnamen vorweggenommen. Das in § 54 Gesagte
gilt im allgemeinen auch hier. Die Frauen sind mit einem beträchtlichen
Prozentsatz an den selbständigen, persönlichen Spottnamen
beteiligt, die bei ihnen wol meist noch aus der Schul- bzw.
Mädchenzeit stammen. Oft auch bringen sie des Vaters oder
der Mutter Übernamen mit in die Ehe und behalten ihn
allein oder neben dem movierten Spitznamen des Manns. Es
trifft also hier dasselbe wie bei Rufnamen zu. Unter den
gleichen Verhältnissen und Umständen wie dort bleibt nicht
selten der väterliche Spottname, besonders wenn man ganz allgemein
ihn gebraucht (§ 53), der Tochter auch als Frau stets
haften, zumal dann, wenn ihr Mann keinen karakteristischen
Namen hat: d'Scherdnanne, d'Stiblemarie, d'Tmtlemagddlen, d' Wis-
lcopfdannd u. a., wie sie auch da und dort gelegentlich im folgenden
, besonders in §§ 107—112, angeführt sind.

§ 66. Mo vierte Frauenübernamen. Meist aber wird der
„Schletterling", den man dem Mann anhängt, auch auf seine
Frau angewendet, es müsste denn nur sein, dass sie inbezug
auf Karakter und Ansehen in ganz besonders vorteilhafter Weise


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