Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 233
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1905/0255
Sprachliches ans den Senatsprotokollen
der Universität Freiburg.

(17. Jahrhundert.)
Von Hermann Mayer.

Sehr häufig kommt im 17. Jahrhundert vor: NN soll mit
einem gehörigen Filzen1 bestraft werden. Nach Grimm,
Deutsches Wörterbuch III S. 1633, ist es soviel wie Verweis,
nach Sanders, Deutsches Wörterbuch I S. 443, derber Verweis
. Übrigens kommt es schon in früherer Zeit vor. Lexer,
Mittelhochdeutsches Handwörterbuch III S. 351 zitiert aus der
Zimmerischen Chronik III S. 584, 19: einem einen gueten filzen
lesen — den Marsch machen. Der Bedeutungswandel ist aus
den angeführten WTörterbüchern (s. oben) zu ersehen und vollständig
klar.

Dagegen finde ich in keinem der bekannten Wörterbücher
einen andern Ausdruck, vielleicht von demselben Stamm. Am
13. Mai 1675 findet sich folgender Eintrag: Andreas Müller
metaphysice Studiosus bittet vmb ein Beifils ad gradum magi-
sterii halten (?) pro convivio. Was das Wort bedeuten soll, ist
aus dem Zusammenhang klar. Es ist bekannt und wird gerade
in jener Zeit häufig Klage darüber geführt, dass die Kosten der
Feierlichkeiten bei den Magisteriums- und andern Promotionsfesten
für ärmere Studierende meist unerschwinglich groß waren,
so dass von solchen oft um Erleichterung (Erlassung eines
Teils des Aufwands, Einschränkung der zum Festmahl zu ladenden
Gäste u. ä.) oder um einen Beitrag als Unterstützung

1 Mitunter auch mit tz geschrieben, z. B. 13. Dezember 1675 : Weilen
vorkommen, dass ettliche studiosi noch nit immatriculiert, da doch solche
gemahnt, conclusum: sollen mit einem F i 11 z e n bestraft werden.


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