Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 264
(PDF, 70 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1905/0290
264

Bertsche

Name bleibt ihr auch dann noch, wenn sie später einen andern
heiratet.

D'Huugdre, alte Jungfer, nach einem gewissen Hauger in
Donaueschingen, bei dem sie in Dienst war; d'Jäckin von Jäck,
einem fremden Bauführer.

Hierher gehört auch der folgende eigentümliche Fall:
ff Manz, „ein großes, verdorbenes, freches Mädchen Franziska X.,
vulgo ffFranzl, aus roher Weberfamilie, das einen Gesellen
seines Vaters heiraten wollte. Es sei, so hört man allgemein,
ein außergewöhnlich großer, hagerer und gebeugter Mensch,
Manz mit Namen, gewesen. Dieses würdige Pärchen soll vertraut
miteinander verkehrt haben; allein der Webergeselle verschwand
kurz vor der Hochzeit auf Nimmerwiedersehen, und
von dort ab nannte der Volksmund das Mädchen spöttisch Frau
Manz. Als sie aber später einen andern Burschen genommen
hatte, sagte man ihr nur noch ff Manz, oder im Reim auf ihren
Mädchennamen Franzi einfach ffManzV.

§ 106. Auf die Abstammung von einer überzärtlichen
Mutter weisen nachstehende Ausdrücke hin, die wol meist
Schulspitznamen vorstellen. Vgl. § 86 Anm. und §§ 81, 89.
de(s')Addfle; s'' Kasperbidble, dessen Vater Kaspar hiess; s'Maxe-
bidtie, 60jährig, dessen Vater wie er Max hieß; s'Hafdbieble,
82jähriger Junggeselle "{*, Hafner wie sein Vater und sein Bruder
— nicht zu verwechseln mit dem viel später lebenden
Hafn9rbidble in § 70 —; s'Fadvbidble = K. Faden, der zudem
noch ziemlich klein und Junggeselle war.

Auffallend ist, dass es sich hier nur um Männer handelt.

§ 107. Schimpfnamen vererben sich fast ebenso hartnäckig
wie die allgemeinen Rufnamen, kommt es doch nicht selten vor,
dass sie fast die ganze Hinterlassenschaft ausmachen. Für sie
gelten auch annähernd dieselben Gesetze der Vererbung wie
für diese. Vgl. daher §§ 44—51. Fast durchweg werden
sämtliche Kinder von vornherein durch Komposita benannt, bestehend
aus dem Übernamen des Vaters, oder der Mutter, und
zwar, abgesehen von unehlichen Kindern, dann, wenn sie auch
so einen „Schletterling" besass und dazu die Hauptrolle im
Hause spielte, und dem eigenen Taufnamen als zweitem Bestandteil
; denn die ganze Familie und gewöhnlich auch das Haus
wird spottweise nach dem Schimpfnamen des Hausherrn bzw.
der Hausfrau bezeichnet; z. B. s'Nudldbeclid(hus), s'Traivallcs-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1905/0290