Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 289
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Zur Geschichte und Statistik der Universität Freiburg i. Br. 289

Wenn nun damals alle in der vorgeschriebenen Zeit die
akademischen Grade sich erworben hätten, müssten von jenen
104 Inskribierten 69, also 2/3 schön magistri gewesen sein.
Nun hatten aber nur 26, also nur Y4 sämtlicher diesen Grad
erlangt. Wie viele unter den 104 Studierenden Baccalaurei
waren, ist leider nicht angegeben, es war aber sicher etwa
die anderthalbfache Zahl. Den damaligen Universitätsverhältnissen
entsprechend ist nun jene Zahl 26 (bei einer Gesamtzahl
von 104) durchaus nicht klein, denn es erreichten überhaupt
nur sehr wenige die akademischen Grade, vorab die
höheren des Magisteriums. Was insbesondere die Universität
Freiburg betrifft, so führt ein Vergleich der Inskriptionen mit
den Promotionen (erhalten in den Promotionsbüchern der Artistenfakultät
) zu dem Ergebnis, dass in dem Quinquennium
1630 —1635, also in der Zeit, um die es sich hier handelt,
nur 23% aller Inskribierten den ersten Grad (das
Baecalaureat) und 15,e°/o im zweiten (das Magisterium)
erlangten. Es hing dies zusammen mit den allgemeinen akademischen
Verhältnissen jener Zeiten. Der eigentliche Zweck
des Universitätsbesuchs war nicht wie heute die durch Vollendung
eines vorgeschriebenen Vorbereitungskurses erzielte
Erreichung bestimmter Kenntnisse, die zur Erlangung irgend
eines staatlichen oder kirchlichen Amts erforderlich sind, sondern
man blieb eine Zeitlang an einer Universität, um sich
der zahlreichen Privilegien derselben zu erfreuen und in die
Geheimnisse einer oder mehrerer Disziplinen einigermaßen einführen
zu lassen und eine höhere allgemeine Bildung (etwa
wie bei uns in den Oberklassen des Gymnasiums oder in den
englischen und amerikanischen Colleges) zu erreichen, und
zwar immer zuerst in der Artistenfakultät. Diese allgemeine
Bildung war freilich z. B. für die höhere Geistlichkeit eine
Empfehlung1, vorgeschrieben aber zur Erlangung eines Amts

necesse est, atque idem tribus annis philosophiam more iam consueto
andiuerit. In priore tarnen conditione poterit facultas dispensare.

1 Oft mochte schon das bloße Immatrikulationszeugnis als Empfehlung
dienen. Näheres über diese Verhältnisse bei Paulsen, Die deutschen
Universitäten und das Universitätsstudium, Berlin 1902, S. 23 ff.,
Alemannia N. F. 6, 4.


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