Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 290
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Mayer

ursprünglich jedenfalls nicht. Dementsprechend sind also
auch die akademischen Grade nicht etwa mit unsern Staatsprüfungen
, die Anspruch auf Anstellung geben, zu vergleichen
.

Die größte Zahl derer also, die sich immatrikulieren ließen
an einer Universität, gingen nach kürzerer oder längerer Zeit
wieder ab, ohne einen bestimmten Abschluss ihrer Studien erreicht
zu haben. Andere kamen überhaupt erst, nachdem sie
schon in Amt und Würde waren, daher jeweils z. B. viele
Presbyteri, Canonici u. a. eingeschrieben sind.

Durch diese Verhältnisse erklärt sich also die verhältnismäßig
geringe Zahl der Magistri. Jene Zahl 26 ist aber doch
noch um ein unbestimmtes zu vergrößern. Gerade so wie
in unserem catalogus die Gradbezeichnung der Baccalaurei weggelassen
ist, so fehlt leider aiich zum größten Teil die Angabe
der Zugehörigkeit zu den höheren Fakultäten, die meistens
den ganzen philosophischen Kurs schon hinter sich hatten,
also auch Magistri artium waren. Nur eine Angabe weist
auch in dem Catalogus darauf hin. Nach dem 16. Namen
steht als Uberschrift für die folgenden Namen: Juristae.
Wie viele aber der nun Folgenden Juristen sind, ist leider
nicht ganz klar. Wahrscheinlich sind es 2 7, denn unter dem
27. Namen von da ab (dem 43. der ganzen Reihe) ist ein
Strich gemacht, der offenbar einen Abschnitt bezeichnen soll.
Wie viele Theologen aber vorhanden waren und wie viele
Mediziner, ist leider nicht ersichtlich. Letztere sind ja damals
fast überall noch am wenigsten zahlreich gewesen. Die
Theologen aber dürfen wir als mindestens ebenso zahlreich
berechnen wie die Juristen1. Nehmen wir einmal nur

und in Sybels Histor. Zeitschrift a. a. 0. S. 391 ff. Kaufmann,
Geschichte d. deutschen Universitäten Bd. II S. 349ff. EUlenburg
a. a, 0. S. 190 und 213.

1 In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, genauer seit 1661,
liegen auch für Preiburg Angaben über die Fakultätszugehörigkeit vor,
und da ersehen wir (vgl. Eulenburg S. 201), dass von 1661—1700 die
Theologen 22, die Juristen 21 Prozent der Gesamtzahl ausmachen. In
Dillingen, das in seinen Verhältnissen — entsprechend dem streng katho-


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