Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 293
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1905/0319
Zur Geschichte und Statistik der Universität Freiburg i. Br. 293

Ferner bestand in Freiburg seit dem Ende des 16. Jahrhunderts
ein aus dem 1572 gegründeten sogenannten Pädagogium
hervorgegangenes Gymnasium, das, mit der Universität
in naher Beziehung stehend (daher Gymnasium academi-
cum), seit 1620 von den Jesuiten ausgebaut und geleitet war
und dessen Zöglinge, wenigstens die der oberen Klassen, auch
in die Matrikel der Universität eingetragen wurden l. Dieser
Umstand hat sicher auch zur Vergrößerung des Aufenthaltskoeffizienten
beigetragen. Und dass die Zahl der (immatrikulierten
) Gymnasiasten nicht klein war, zeigt eine Bemerkung
in dem Senatsprotokoll des freilich einige Dezennien zurückliegenden
Jahrs 1599. Dort heißt es (5. Februar), von den
Angehörigen der philosophischen Fakultät seien es nicht
weniger als 83, die nicht in den Bursen wohnten, davon 64
c 1 assici, das sind eben Gymnasiasten.

Endlich sind unter den 104 seinerzeit Immatrikulierten
wol auch manche Cives academici im strengen Sinn,
d. h. Universitätsverwandte, die ihre Studien abgeschlossen
haben, aber der Privilegien halber oder aus andern
Gründen noch weiter bei der Universität verbleiben; wenn
dieselben gewöhnlich auch nicht inskribiert wurden2, so kamen
doch auch Ausnahmefälle vor, wofür ich Beispiele anführen
könnte. Wie viele es deren waren, lässt sich leider nicht
feststellen. Groß ist die Anzahl jedenfalls nicht gewesen3.

dass der mehrere thail burgers kinder gewesen, welchen es zue-
gestanden, patriam zu defendieren, was aber die ausländische betrifft,
(derer doch gar wenig) . . .

1 Vgl. meine Mitteilungen a. a. 0. Bd. XVII S. 27ff. Schreiber,
Geschichte der Universität Freiburg Bd. II S. 131 ff.

2 Vgl. die Statuten von 1581 Kap. 32 (und ähnlich die von 1624
Kap. 31): De laicis, qui in album studiosorum non [d. h. nicht notwendig
!] sunt inscripti. Ut graviora committendi scelera auferretur oc-
casio, necessarium iudicavit senatus observatu: ut cum persona aliqua
laica, quae ob famulitium apud academicos privilegiis gaudet
iisdem, flagitium aliquod committat, dignum infamia publica ant sup-
plicio extremo, . . . protinus omni gratia academicorum privilegiorum
excidat posseque hunc a civili magistratu in eam impune animadverti.

3 Was die Zahl der Cives academici überhaupt betrifft, so scheint


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