Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 294
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Mayer

Mag es mir nun gelungen sein, den auffallend hohen Aufenthaltskoeffizienten
für Freiburg genügend zu erklären oder
nicht, bestehen bleibt die Tatsache: Fr ei bürg gehört mit
Tübingen sowie mit den mehr oder minder von Jesuiten geleiteten
Universitäten Dillingen, Paderborn, Bamberg, Innsbruck
, Graz und der Benediktineruniversität Salzburg, also
namentlich geistlichen (und mit Ausnahme von Tübingen katholischen
) Anstalten (vgl. Eulenburg S. 204), zu den Universitäten
mit geschlossenem, schulmäßigem Gepräge
und dem Karakter der Sesshaftigkeit seiner Angehörigen
.

Erst im letzten Jahre des Dreißigjährigen Kriegs erfahren
wir nochmals etwas über Frequenzverhältnisse l.

Am 29. Januar 1648 trägt der Prorektor im Senat vor,
„was gestalt herr obrist leitenampt (Oberstleutnant) von herrn
rector [Wilhelm Freiherr Rinck von Baldenstein, für den ein
Professor als Pro- oder Vizerektor die Geschäfte führte | mag-
nifico den numerum vndt nomina studiosorum begert,
welches er rector gleich ohne vorwissen senatus academici
indebito gleich zugesagt, weilen aber dabei allerhandt be-
denckhen vorgefallen, auch die schwerlich zuo concediren, habe

eine bestimmte Grenze nach oben angenommen worden zu sein, über die nicht
hinausgegangen werden durfte. Dafür nur zwei Beispiele. Am 16. Dezember
1650 begehrt ein gewisser Joseph Wirtner. „weil er vor diesem
civis academicus gewesen, quinquennium aber fürüber, ihne nochmahl für
ein civem academicum auffzunemmen". Es wird aber geantwortet: Weilen
nunmehr numerus acad. zimblicher maßen complet, zugleich niemahl
bräuchig geweßt, dass univ. ein priester pro cive acad. so vill
bewußt ahngenommen, also wirdt h. J. W. senatui academico nit ver-
denckhen, dass mit auffnemung ihme nit kan willfahrt werden.
Umgekehrt wird am 21. Januar 1651 einem Jo. Balt. Buechlin auf ein
gleiches Ansuchen geantwortet und beschlossen, „weilen numerus ci-
vium academicorum noch nit complet, selbiger ahnzuenemmen .. ."

1 Abgesehen von dem ganz unbestimmten Ausdruck im Senatsprotokoll
vom 25. Juni 1635 „ob die caniculares vacantiae (Hundstagsferien)
antecipando, weil die wenig vorhandenen studiosi ohne das willens
fortzuziehen, ihren anfang vff negstkhünfftige wochen gewännen solle".


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