Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 308
(PDF, 70 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1905/0334
308

Groos

zell User Rhoden") an der Brust; die Regierungsräte in einfachem
schwarzem Gehrock und hohem Hut.

Da sie zum „Stuhl" heraufsteigen, entblößt wie auf einen
Schlag die ganze große Menge das Haupt — die Rauchwölkchen
waren schon vorher verschwunden, als das Landsgemeindelied
angestimmt worden, eine feierliche, ursprünglich wol kirchliche
Weise, mit der bekannten Schweizer Schulung gesungen. Nun
lautlose Stille. Der Landammann, in der Mitte zwischen den
beiden zweihändigen Schwertern stehend, gedenkt in kurzer
Eröffnungsrede der für Kanton und Eidgenossenschaft wichtigeren
Geschehnisse des umlaufenden Amtsjahrs und der Vorlagen der
Regierung und schließt mit Aufforderung zu einem stillen Gebet,
welche mit einem Ruck die Hüte der Tausende vor die Gesichter
führt; man fühlt den Geist Zwingiis, dessen Kirchenverbesserung
einst zur Scheidung von dem katholisch gebliebenen Innerrhoden
führt. Aus jener Zeit müssen auch die festgegossenen Formen
stammen, in welchen sich diese Selbstregierung des Volks abspielt
: „Liebe und getreue Mitlandleute und Bundesgenossen!"
ist die Anrede des Landammanns an das Volk, damit die Bürger
des Kantons und die in ihm wohnhaften andern Eidgenossen
unterscheidend. — „Herr Landammann, Herren Regierungsräte!"
schickt der Waibel dem voraus — nichts von „Geehrte Herren,
Hohe Versammlung!", wie das bei uns immer weiter hinab üblich
wird. — Die Bürger haben den gedruckten Bericht der Regierung
schon seit Wochen in Händen, es bedarf daher keines
Eingehens ins einzelne durch den Leiter der Verhandlung.

Die pünktlich fertiggestellte Rechnung für 1904 wird genehmigt
ohne Bestellung eines besondern Ausschusses für diesen
Zweck; ein Meer von Händen hebt sich dafür, keine dagegen
bei der Gegenprobe. — Doch das suveräne Volk besteht nicht
aus bloßen „Jasagern": die Hauptvorlage der diesjährigen Landsgemeinde
-Bestellung einer ständigen Regierungsvertretung mit dem
Sitz in Herisau, einem der Hauptorte, weist es ab mit großem
Mehr der Hände, kaum ein Viertel hebt sich dann dafür. —
Nahezu einhellig wird weiter eine außerordentliche Landsgemeinde
im Herbst für Beratung einer Verfassungsänderung abgelehnt,
mit deren Ausarbeitung in der vorjährigen Tagung die Regierung
betraut worden war; wie zuvor keine Empfehlung, so auch
jetzt kein Wort des Bedauerns des Ammanns über das Misslingen
eines Hauptteils der von den leitenden Persönlichkeiten als nötig


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1905/0334