Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 6
(PDF, 69 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1908/0012
6

von Ow-Wachendorf

ändert werden. Markgraf Ludwig von Baden war außer sieb
vor Wut. Er schrie und schimpfte auf die Verräter und
beantragte sogleich beim Kaiser Leopold eine kriegsgerichtliche
Untersuchung, die dieser genehmigte.

Im Winter 1703/1704 trat deshalb in Bregenz eine
Kommission zusammen, welche sich aus folgenden Offizieren
zusammensetzte: Feldmarschall Freiherr von Thüngen, General-
Auditorleutnant Maldoner, Actuarius auditor Cuno, Generalfeldwachtmeister
Bürkli und Schnebelin, Oberst Behrenbach,
v. Laterman, B. v. Wilstorf, Kaleinin, Obristwachtmeister
v. Aulach, v. Neustein, Hauptmann Hechler v. Herterich,
v. Triesheimb, Leutnant Kalblin v. Griesneg und B. v. Freyberg
. Alle Geschehnisse bei der Übergabe wurden gründlich
untersucht, die Beteiligten wurden verhört und ihnen Gelegenheit
gegeben, sich zu verteidigen. Die Angeklagten waren
guten Muts und hofften auf glücklichen Ausgang. Doch es
kam anders. Nach dem am 4. Februar 1704 veröffentlichten
Urteil wurde Feldmarschall-Leutnant Graf Philipp von Arco
für schuldig erkannt und zum Tode verurteilt4.

. . . „auf eingelangte kaiserliche allergnädigste Verordnung
und des gevollmächtigten kaiserl. Generalleutnants Hoch-
fürstl. Durchlaucht ergangene gnädigste Ordre, wegen dem
Herzog von Burgund den 13. nach eröffneten Trancheen ohn
erwiesenen Mangel dero nötigsten Requisiten, ohne abgewehrte
Sturm, so unverhofft als höchst verantwortlich allzugeschwind
beschehene Ubergab dero so importanten Vöstung Alt-Breysach
und darüber vorgenommener, der Sachen genauer Inquisition,
gethaner Verantwortung, aufgenommener Zeugnissen und
allerseits genügsamer Defension und so schrift- als mündlich
vor- und anbringung von dem darüber und gesetzten unparteiischen
Kriegsrecht per unanimia et respective maiora
dahin zuerkannt und geurteilet worden, daß oben angeregter

4 Dieses Urteil habe ich vollinhaltlich nach einer gleichzeitigen
Chronik des Franz Anton Bartholomäus II Pfalzgrafen von Bayer zu
Buochholz und Weiherstein, auch Herrn zu Stadion, die sich im Owschen
Archiv befindet, in der Beilage zur Augsburger Postzeitung vom 5. September
1903 publiziert. Ich gebe darum hier nur einen Auszug.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1908/0012