Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 25
(PDF, 69 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1908/0031
Schloss Winterbach im unteren Glottertale

25

Item alle Rindt (?) so auff dem guet erwachsen, sollen
dem Junker zustehen, also das der Meyer khein ansprach
daran habe, zu dem solle auch ermelter Meyer wie auch
sein gefrindt weder Vogell noch haßen vßnemen noch fahen.

Zum Besten solle der Meyer das ganz guet, so Ime
von dem Junker geliehen vnd eingeraumpt worden, In
guetem wesenlichem Bauw vnd Ehren, vnd abgang mit
Zeünen, hägen. gräben vnnd allem so darzu gehörig, erhalten
vnnd bewahren, auch bessern vnnd nit ,bössern'..
Darzu er noch sein gefrindt durch die güeter kheine Neüwe
Pfadt oder weg machen, sunder sich sampt seinem gefründt,
seinen gethanen aydts Pflichten, so er gedachtem Junker
als seiner Oberkheit geschworen, gemeß vnd also verhaltenr
das Ime Meyer ein ehr, vnnd dem Junker ein Nuz vnd
wollfarth seye.8 32

Wenn auch Junker Balthasar sein Gut einem Meier zur
Verwaltung übergab wie seine Vorgänger, so blieb er doch
auf Winterbach mit seiner Familie. Wie wir schon oben erwähnten
, war er mit den alten Eechten und Freiheiten seines
Lehens nicht so recht vertraut, und die Amtleute in Waldkirch
ließen sich die günstige Gelegenheit, ihren Machtbereich
zu erweitern, nicht entgehen. So nahmen sie z. B. die niedere
Gerichtsbarkeit auf Winterbach für sich in Anspruch, als 1590
ein gewisser Jakob Betz aus Fischingen, ein junger Zimmermannsgesell
, der mit einem Kollegen dort übernachtete, „ein
ledernes Hosengesäß vnd ein barchntes (linnenes) Wamps"
stahl. Als aber dem Junker Dägelin einer einige Gänse stahl,
zogen nicht die Amtleute, sondern jener selber die Frevelabgabe
ein33.

Jedoch als die Ubergriffe der österreichischen Amtsleute
immer häufiger wurden, da wurde dies auch dem Junker Gut
zu arg und auf dem nächsten Landtag zu Freiburg überreichte
er mit seinem Gutsherrn, dem Prälaten des Stifts in Waldkirch
, dem Erzherzog Ferdinand seine Klagen wegen der
Rechte zu Winterbach.

Aber die Sache war noch nicht entschieden, als nun die
Schwarzenbergischen Amtleute ihrerseits hierüber einen Prozess
gegen den Junker anstrengten.

AK. 33 AK.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1908/0031