Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 30
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Schurhammer

Ferner, wie wäre es dann möglich gewesen, dass einzelne
Meier auf Winterbach, wie z. B. Michel Füchslin, zugleich
auch Vögte im Untertal waren? Zudem, als 1584 der Wald-
kircher Bürger Hans Münlich auf dem Gut einen Forstfrevel
begangen habe, sei er nicht vom Junker gerichtet worden,
sondern vom Untertäler Gericht, wie auch unter Junker Gut.

Von irgendwelcher forstlicher Hoheit könne auch keine
Rede sein. Die früheren Besitzer hätten sich nie hohe oder
niedere forstliche Obrigkeit, angemaßt. Dagegen hätten die
Inhaber der Herrschaft Schwarzenberg im Gut Winterbach
stets Rot- und Schwarzwild aufgehetzt. Als vor Jahren Hans
Theurkauff ein Reh in dem Bruhrain aufgejagt und bis aufs
Schlosseck verfolgt hatte, hätten die Hunde das durch einen
Schuss verletzte Tier auf das Gut getrieben. Der Besitzer
von Winterbach habe es damals geholt, aber auf Verlangen
nach Waldkirch herausgeben müssen.

Der Anwalt des Junkers bestritt die Behauptungen der
Schwarzenbergischen Amtleute und erklärte, das Schlösslein
samt allen darum liegenden und zugehörigen Gütern (außer
der Mühle) sei ein uralter, freier, adliger Sitz und als solcher
dem V.-O. Ritterstand der Landgrafschaft Elsass immatrikuliert
und inkorporiert. Von der Herrschaft Kastel und Schwarzenberg
sei es allezeit abgesondert gewesen. Von unvordenklichen
Jahren her werde es von adligen Personen bewohnt und
hätten diese allezeit neben dem Genuss aller andern adligen
Freiheiten auch auf ihren Gütern gehetzt, gejagt und ander
Waidwerk getrieben, ebenso auch die kleinen Frevel gerichtet,
was er alles durch einzelne Beispiele bewies. Das Gut Winterbach
habe von jeher Asylrecht gehabt. Wenn ein Totschläger
dorthin floh, habe man ihn nicht weiter verfolgen können. So
sei vor Jahren ein Ohrensbacher und auch ein Heuweiler
Bauer wegen Mords dorthin geflüchtet und hätten Jahr und
Tag dort als Knechte frei und sicher geschafft.

Die Schwarzenberger hätten über Winterbach nichts zu
gebieten. Der Propst zu Waldkirch sei darüber Schirmherr,
das Gut sei ein Grundbesitz des Margaretenstifts, das ein von
der Herrschaft Schwarzenberg getrennter Stand sei und eigenes
Gericht habe. Die Inhaber von Winterbach könnten als Lehenträger
zu Schutz und Schirm des Stifts erfordert und ermahnt
werden. Sie hätten jederzeit von den Krebsen bis auf


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