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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 38
(PDF, 69 MB)
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Dietzel

Über die Abfassung der folgenden Abhandlung erübrigt
mir noch, einiges zu bemerken. Zum Beleg der Lautregeln
suchte ich während längerer Zeit — ein Entwurf lag bereits
1903 der Kgl. Oberstudienbehörde als Probearbeit für das
Staatsexamen vor — den gesamten mundartlichen Wortschatz
beizuziehen und wo ich über die Aussprache im Zweifel war, habe
ich durch wiederholte Nachprüfung mir Sicherheit verschafft.
Die hier gegebenen Beispiele sind meist so gewählt, dass sie mit
denen von Hlg. angeführten sich decken, wo die beiden Mundarten
auseinandergehen, wo diese aber zusammengehen, suchte
ich neues Material beizubringen. Im Konsonantismus, der wegen
der größern Ubereinstimmung mit dem Schriftdeutschen in Süddeutschland
weniger ausschlaggebend ist, glaubte ich solche nur
in beschränktem Maße aufführen zu brauchen. Die als Sprach-
proben angegebenen Sprichwörter, von denen ein Teil der
Sammlung „Fränkischer Sprichwörter" von Pfarrer Hartmann
in Nassau (in den Württ. Vierteljahrsh. f. Landesg. Jahrg. XII
1889) entnommen ist, die meisten jedoch von mir gesammelt
sind, können einen interessanten Einblick in die so bilderreiche
Sprache des Franken, in sein ganzes Geistes- und Gemütsleben
gewähren. Eine Darstellung des Wortschatzes, der
Flexionslehre, sowie der frühern Lautverhältnisse musste ich,
einer ursprünglichen Absicht entgegen, zurückstellen, da
namentlich das Material zur letztern allzu umfangreich in
dem Freiherrl. von Adelsheimschen Archiv — unter anderm
eine Dorfordnung vom Jahre 1504 — sich vorfindet. In der
Anordnung folgte ich den Bearbeitungen der Mundarten, die
Fischer in den neuen Oberamtsbeschreibungen Heilbronn,
Ehingen usw. veröffentlicht hat. Abweichungen von der Tau-
berbischofsheimer Mundart sind angegeben, Übereinstimmungen
nicht. Kürze des Vokals bleibt unbezeichnet ; Länge ist durch
Verdopplung (aa, ee, ii, oo, uu) gekennzeichnet.

Yokale.

Quantität.

§ 1. Für die Ma. von W. gilt hinsichtlich der Quantität
wie für die heutige Schriftsprache das Gesetz, dass mhd. kurzer
Vokal in offener Silbe gedehnt wird, wiisd (mhd. tvise) Wiese;
stuuwd (mhd. stubc) Stube; 1too& (mhd. hase) Hase; Igmd


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