Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 84
(PDF, 69 MB)
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Glock

von ziemlichem Umfang aus den Jahren 1756—61, welches
die Uberschrift trägt: „Verhandlungen der vorderösterreichischen
Regierung mit der Herrschaft Badenweiler
von wegen der sich aufhaltenden preußischen
Werber in dem Vogteiort Wolfenweiler." Hier erhebt
die vorderösterreichische Regierung Klage darüber, daß
die markgräfliche Regierung „inmitten des währenden
Krieges zwischen dem Hause Osterreich und der
Krone Preußen" dem bisherigen, freundnachbarlichen Herkommen
entgegen zusehe, „wie daß in dem niederen
Vogteiort Wolfenweiler etlichen Subjekten, die man
als preußische Werber sicher entdeckt habe, Unterschlupf
gewährt werde zum nicht geringen Argernuß
aller Inwohner des Brysgaus und der Stadt Fryburg,
insonderheit der Kayserlichen Regierung". Früher
(gemeint sind die letzten Franzosenkriege und die wiederholten
Belagerungen Freiburgs) habe man sich in allen solchen
Fällen „nachbarlich verständigt und kontentiert"; Der
Obervogt in Müllheim antwortet als Vorgesetzter der Herrschaft
Badenweiler im Namen des Markgrafen: dass sich
Werber der Krone Preußen in dem Vogteiort Wolfenweiler
zurzeit aufhalten, werde nicht bestritten. Das Recht der Aufenthaltsgewährung
an fremde Personen sei ein Regale der
hochfürstlichen Regierung, wegen dessen nicht von-
nöten sei, die Zustimmung der österreichischen Regierung
einzuholen. Ubergriffe in fremde Gerechtsame
seien durch die „vermuteten" preußischen Werber bis jetzt
nicht angezeigt worden. Ihr Bureau befinde sich auch nicht
im Vogteiort (Wolfenweiler) unter den Augen des Vogts,
sondern „im Zinken" Leutersberg. Auch sei von dem Vogt
auf besonderes Befragen nichts vorgebracht worden, weswegen
man die besagten Werber aus dem Lande weisen sollte. Nun
ereignete sich aber doch bald darauf ein Fall, der einem
Ubergriff in die Gerechtsame der österreichischen Regierung
etwas ähnlich sah. Am "28. September 1757 ward der Stubenwirt
Johann Burggraf sowie dessen Ehefrau und Knecht und Magd
von dem Vogt Martin Kayser von Wolfenweiler einem strengen


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