Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 94
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Schurhammer

Helmzier über dem Stechhelm einen wachsenden, bärtigen
Mann, der als Kopfbedeckung einen schwarzgoldenen Wulst
mit fliegenden Bändern trägt. In der Rechten hält er einen
goldenen Stern und auf seinem schwarzen Kleide sind drei
goldene Rauten43.

Von der Familie Haug kam Winterbach (wann, ist unbekannt
) an Adam Franz Wilhelm, Freiherrn von Stotzingen,
Herrn zu Heudorf und Höfen, indem dieser die Witwe (?)
des Ulrich Haug, Barbara Ida geborene Zeller von Buchholz
heiratete.

Die Stotzinger gehörten dem schwäbischen Uradel an.
Sie stammten aus Niederstotzingen in der ehemaligen Markgrafschaft
Burgau. In ihrem Wappen trugen sie auf blauem
Grunde einen silbernen Tragkorb („Stotzen") mit grünen
Reifen, während die Helmzier aus einem blauen Engel bestand,
dessen Goldlocken mit einem Kreuz geschmückt waren, während
auf den blauen, ausgebreiteten Flügeln Sterne glänzen44.

Der Freiherr gab im Jahre 1681 die zum Gut Winterbach
gehörige Mahlmühle dem Johann Unmüssig aus Waldkirch
zu Lehen, worüber der Lehensbrief also lautet45:

„Ich Adam Franz Wilhelm, Freiherr von Stotzingen,
Herr zu Heudorf und Höfen, bekenne hiermit männiglich,
dass ich für mich und meine Nachkommen verliehen habe,
verleihe auch hiermit nochmalen mit einem beständig und
immerwährenden Erblehen dem ehrbaren und bescheidenen
Meister Johann Unmüssig, von Waldkirch gebürtig, allen
seinen Erben und Nachkommen, und zwar erstens auf sein
Absterben seinen vorhandenen Söhnen, sodann auf deren
Abgang seinen Töchtern, solang vorhanden, meine eigentümliche
Mühle im Glotterthal, zu meinem adenlichen Sitz
gehörig, und an demselben gegen der Landstraß gelegen,
mit allem dem, was zwischen dem Bach und der Straß bis
hinaus, allwo man gelochet, und von altemher wie bis dato
zu dieser Mühl gehörig gewesen, und ist sammt den darauf
stehenden Nuss- und Obstbäumen sammt aller Nutzung ihm
oder seinen Erben gehörig. Ich erlaube und vergönne hierbei
auch ihm, Johann Unmüssig, seinen Erben und Nachkommen
auf meine Winterbacher Weid neben Und mit

Kindler. 44 Siebmacher, Wappenbuch. 45 AK.


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