Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 95
(PDF, 69 MB)
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Schloss Winterbach im unteren Glottertale

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anderm meinem Vieh eine Kuh zu seinem besseren Unterhalt
(jedoch mir oder Inhaber dafür zu einer Rekognition
2 fl. jährlich erstatten solle) auf die Sommer- und Herbst-
weid treiben zu dürfen. Wobei ich aber das Wasser aus
dem Bach bei der Mühlen auf meine Matten richten zu
lassen und solches nach meinen und meines jeweiligen Meiers
Belieben zu gebrauchen, mir in allweg vorbehalte ..."

Die Lehenträger sollen die Mühle in guten Ehren und
wesentlichem Bau erhalten, und vor Abgang, soviel wie immer
möglich, beschützen. Das zum Wasserbau oder Mühlwerk
notwendige Holz können sie im winterbachischen Wald holen,
dagegen dürfen sie für den Hausgebrauch das Holz nur zusammenlesen
. Für das Herrschaftsrecht bezahlen sie dem
Junker jährlich 1 Krone oder 1 fl. 9 Batzen. Zur Heu- und
Ohmdzeit soll der Müller zwei- oder dreimal gegen Beköstigung
fronen. Als Lehenzins soll er jährlich 15 Mutt Molzern
geben, oder „wie es die Mühle jeweilig erträgt"; jedoch ausgenommen
die Kriegszeiten, wenn er etwa von Haus weichen
müsste, oder wenn die Mühle ohne des Müllers Schuld ruiniert
werden würde. Der Lehenträger soll nicht befugt sein, die
Mühle zu verkaufen, verpfänden oder zu beschweren, dagegen
solle er den Nutzen und Frommen des Junkers fördern.

Lange scheint der Herr von Stotzingen das Gut Winterbach
nicht besessen zu haben. Schon im Jahre 1682 (am
25. August) verkaufte er es46 gegen Barzahlung des Kaufschillings
an „die Frauw Wittib von Kleinbrodt", Maria
Apollonia geborene von Pflummern.

Die reichen Vorfahren der Kleinbrodt lebten als „Klein-
brödtlin" im 14. Jahrhundert' in Freiburg. Im Jahre 1668
(16. Juli) brachte Joh. Leonhard Kleinbrodt für sich und seine
Nachkommen den Adelsstand für Reich und Erblande durch
Kaiser Leopold I. in sein Geschlecht. In dem blau und silber
gevierten Wappen befindet sich auf grünem Mittelschild eine
rote in einer silbernen Rose; die blauen Schildfelder zeigen
zwei goldene Brötchen, die silbernen je einen grünen Zedernbaum
. Die Helmzier auf dem gekrönten Stechhelm weist
einen grünen Zedernbaum auf. Rechts davon ist ein offener
blauer, links ein roter Flügel, die rechts durch einen grünen,

46 Zeitschr. 21.


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