Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 98
(PDF, 69 MB)
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Schurhammer

Drittel der Kameralherrschaft Kastel und Schwarzenberg
Untertanen verhungern."

Es wurde schließlich ein Vertrag abgeschlossen, wonach
von Kleinbrodt die Wiesen und Äcker der Gschwanderschen
Kinder erhielt, sich dagegen verpflichtete, dieselben lebenslänglich
zu verpflegen und zu unterhalten. Der Kauf der
Mühle wurde als zu Recht bestehend erkannt, aber kurz darauf
brannte sie, vielleicht aus Rache angezündet, bis auf den
Grund nieder.

Kleinbrodt suchte den Rebbau im Glottertal wieder einzuführen
, der infolge der vorausgegangenen Kriege fast völlig
aufgehört hatte. Seinem Beispiel folgten allmählich die andern
Bauern. Der Saum Wein kostete damals an Ort und Stelle
drei Louisdor, und der gute Glottertäler war nach der Meinung
eines Badgastes aus jener Zeit schuld daran, dass der
Schlossherr noch als 80jähriger Greis springen und hüpfen
konnte wie ein Knabe51. Neben der Einführung des Rebbaus
wird dem Kleinbrodt auch die Einführung der ersten Pfirsichbäume
nachgerühmt.

Der alte Kleinbrodt war allgemein beliebt im Tale, und
noch jetzt erzählen die alten Leute, was für ein guter Mann
er gewesen sei. Habe ein Bauer einmal Brandunglück gehabt
, so habe er ihm gern geholfen. Er war Landvogt der
Ortenau, aber 1812 oder 1813 ließ er sich pensionieren und
lebte als Hagestolzer auf seinem Gut Winterbach im idyllischen
Glottertal.

Im Jahre 1805 wurde das Margaretenstift in Waldkirch
aufgehoben, und an Stelle des bisherigen Lehensherrn trat nun
der Landesfürst. Im Jahre 1812 belehnte Großherzog Karl von
Baden, der seit sieben Jahren Herr auch über das Breisgau
war, seinen Landvogt Karl von Kleinbrodt mit dem Wasserhaus
Winterbach, als einem rechten Erblehen, unter der Be-
dingnis, dass er für jeden Todfall 4 Pfunde Rappenmünze und
für die Rappenmatte und den Schnewlinsacker 8 Schillinge
2 Pfennige jährlichen Zinses entrichte62.

Eines mochte dem alten Kleinbrodt manchmal seine alten
Tage verbittern — er hatte stets mit Geldmangel zu kämpfen.

51 Freiburger Bote 1897: ,Wie es vor 80 Jahren ausgesehen hat."

52 Zeitschr. 21.


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