Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 200
(PDF, 69 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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200

Batzer

sich ein Hans Fuchs, Ratschreiber von Haigerloch, zu erkennen:
am Schluss von 12 b heißt es: „Item ich Hans Fuchs, statt-
schreiber, beken mit aigener hand, nach dem mich gemaine
statt angenomen, das ich inen by einem geschorenen aid versprechen
mießen, inen in allen iren anligenden zimlichen vnd
billichen dingen, so offt man mein nott ist, gehorsam zue sein."

Für die Festlegung des Alters von unserm Stadtbuch ist
eine von Franz Wilhelm Freiherr von Stein, Hofrichter zu
Rottweil, vid. Kopie aus dem Jahre 1671 von Wichtigkeit.
Dieselbe enthält auch das Pergamentbüchle von 1457 und
einige Freiheitsbriefe. Der Pergamentdeckel führt die gleichzeitige
Aufschrift: Stattbuch de an. 1457 et 1551.

Der Annahme, dass unser Buch 1551 entstanden, steht
eine Angabe entgegen: „Schon im ältesten der drei Haigerlocher
Stadtbüchlein, welches 1444 schon existierte, sehr
wahrscheinlich aber viel älter ist und das wir zum Unterschiede
vom Pergament-Stadtbüchlein (1457) und vom erneuerten
Stadtbüchlein (1717) das uralte Stadtbüchlein nennen
wollen, heißt es über die Fleischschau (folgt die 5 b enthaltene
Bestimmung) diese Bestimmung wurde fast wörtlich in's Pergament
-Stadtbüchle aufgenommen."4

Es läge demnach der seltsame und undenkbare Fall vor,
dass die Erneuerung sich als ein Auszug eines weit umfangreichern
ersten Buchs darstellen würde. Der Verfasser der
Schrift war so liebenswürdig, mir seine Quellen zur Verfügung
zu stellen. Es sind zwei Notizen aus den Kollektaneen des
verstorbenen Pfarrers Schellhammer, des Sekretärs des Vereins
für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern:

1. Eine Abschrift des Stadtbuchs, die Schellhammer
von befreundeter Seite zuging, trägt den Vermerk: „NB. Dieses
Stadtbuch ist vor anno 1444 geschrieben, in welchem Jahr
Hans Fuchs Stadtschreiber war."

2. In dem Prozess der Herrschaft mit der Stadt von
1672—73 behauptete der herrschaftliche Anwalt, „dass auf

4 Alt-Haigerloch. Auszug aus einem Vortrage über die Entwicklung
des Handwerks in Haigerloch 0. J. S. 9.


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