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Bastian
Ehe wir den Abdruck des Gedichts geben, werden einige
Worte über den Helden und den Verfasser willkommen sein.
Goedeke1 gibt über Israel folgende Notizen: Samuel Israel,
geboren zu Straßburg, war Organist und Provisor zu Lahr,
1599 Helfer des Pfarrers David Funccius zu Münster im Gre-
goriental und nach dessen Tod, 1610, Pfarrer; er starb 1633;
sein Nachfolger war seit 31. Juli 1633 Wilhelm Weber. — Seine
Quellen sind Israels eigene Angaben in den gedruckten Dramen
und Rathgeber, Münster im Gregoriental 1874, S. 171 ff.
Rathgeber hätte aus den in Münster vorhandenen Kirchenbüchern
noch mehr gewinnen können. Es heißt daselbst2:
,.Anno 1610, den 15 Septembris, bin ich Samuel Israel von
Straßburg, der auff die 8 Jahr Diaconus und Schulmeister auch
Organist allhir zu Münster gewesen, für einen evangelischen
Pfarherrn, post obitum Dom. M. David Funck, von einem ersamen
Raht auff und angenommen worden, der Allmächtig Gott wolle
mir seinem unwürdigen Knecht und Diener die gnad seines
heiligen geistes verleihen, Amen. Anno aetatis meae 33."
Aus diesem Selbstzeugnis Israels können wir zunächst feststellen
, dass er nicht 1599, sondern 1602, vielleicht auch erst
1603 nach Münster gekommen ist3. Ferner, wenn Israel 1610
33 Jahre alt ist, so ist er 1577 geboren. In der Tat findet
sich im Kirchenbuch von Alt-Sankt Peter zu Straßburg folgender
Taufakt aus dem Februar 1577:
H. Heinrich Israel, Zeugmeister4
Dorothea Stöfflerin
Samuel
Balthasar von Bruchhausen, Rittmeister.
Aristarchus Mornweg, schafner uf vnser frawen hauß.
J. Esther Bernharts Schmidts Organisten tochter.
1 Grundriss II 2, S. 391.
2 Ich verdanke diesen Auszug der Freundlichkeit des Konsistorial-
präsidenten G. Müller in Münster.
3 Goedekes Jahreszahl 1599 geht wol zurück auf die etwas verworrene
Ausdrucksweise des Verzeichnisses der Pfarrer, Helfer und Schul-
diener zu Münster bei Rathgeber a. a. O. S. 169—178.
4 Uber die Stellung eines Zeugmeisters unterrichtet uns das Ratsprotokoll
der XXI. 1553 fol. 70: „die Neuordnung der beiden Zeugmeister
oder schützenmeister so vber den buchsenhoff, geschutz, puluer, plei etc.
verordnet sind" . . . (Straßburger Stadtarchiv).
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