Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 302
(PDF, 69 MB)
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302

Bastian

Für ein Soldaten brauchen lassen /
1583. Mit streit / kampff vnd Kriegßsachen ja /

Vnder Alexandro de Parma.
Nach dem jhr lang bey ihm verharrt /
1589. Ein Candidatus Iuris ward:

Biß das man euch vorg'zogen hat /

Zu Freyburg in der wärthen Statt
[A iij] Vnd euch vertrawter weiß bedacht /
1592. Zu einem Rahtsherren gemacht /

Weichs Ampt jhr zubracht in der Ehe

Mit ewr Haußfraw Cleophe /
Die jhrs Gschlechts war ein Färlerin
1596. Ist Tods verfahren vnd nun hin.
Ihr Vatter war herfür gezelt

Zum Oberstnmeister Ampt erwöhlt.
Vnd hat euch zwar viel lust vnd frewd

Gott haben lassen in der zeit.
Endtlichen auch gegriffen an /

Zu einem Witwer werden lan /
Da das Leibliche Creutz ein stück

Ließ sehen von seim gwalt vnd tück
Darauff jr bald in denen dingen

Dachten ewer Leben zuzubringen /
In einsamkeit auff dieser Welt

In einem stand der Gott mißfeilt
Daruon dißmal zu erzelen was /

Halt ich jetzt gantz vnnötig daß:
Wills in seim warth verbleiben lassen /

Evch ists bewust in besten massen.
Allein als jhr ein lange zeit /

Zubracht in solcher Einsamkeit /
Hat euch endtlich der liebe Gott /

Der nicht begert des Sünders Todt /
In gnaden wider g'sehen an /
2. Regum 5. Wie Naaman den Feldthauptman /

Derselb war mit dem Außsatz heßlich /

Verstellet an seim Leib gantz größlich.
Ihr aber ward nicht ohne schaden /

Mit dem geistlichen Außsatz beladen:
Mit falschem wohn vnd jrrthumb schwer

Der Marek vnd Bein durchtringet sehr.
Naaman war durch anstifftung

Einer Gottseligen Tochter jung /
Zu reysen auß gleichsam befohlen /

Sein g'sundtheit widerumb zu holen:
Also hat auch hie vrsach geben

Ewer eygen Gwissen vnd Hertz darneben /
Von solchem jrrthumb abzulohn

Darmit man nicht kan g'recht bestohn:


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