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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1965/0186
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Bu&enmaier

der Anstalt ausbezahlt werden, der diese Summe für den bezeichneten Zweck
zum Besten der Anstalt sicher zum Kapital anzulegen hat.

Was von den 2 000 fl. jährlich erübrigt wird, soll sicher zum Nuzen der
Anstalt angelegt werden. Dem Erben steht es frei, die 2 000 fl., die ich jährlich
für die Anstalt bestimme, und welche Summe nie gemindert werden darf, als
Zins fortzubezahlen, oder davon das Kapital von 50 000 fl., fünfzigtausend Gulden
, auf einmal zu berichtigen. Sollte der Weisszeug nicht wie bisher besorgt
werden können, so soll er nach dem vorhandenen Inventar der Anstalt übergeben
werden.

§ 31

Ich bestimme die Zinsen von einem Kapital von 9 200 fl., neuntausend zweihundert
Gulden, zu 4 % zur Vertheilung von Brod und Fleisch an 12 Arme und
Kranke der Stadt Hechingen. Die dazu sich qualificirenden Kranke und Arme
werden von dem jedesmaligen Stadtpfarrer, Landesphysikus und Bürgermeister
durch Stimmenmehrheit gewählt. Die Zinsen von abgedachten Kapital von 9 200
fl. sind alljährlich an den jedesmaligen Stadtpfarrer zu bezahlen, der sie dem
Bürgermeister zur Verrechnung übergeben wird. Jeder Arme oder Kranke erhält
täglich V« Pfund Fleisch und 1 Kr. Brod. Ein Kranker oder Armer kostet somit
nach dem gegenwärtigen Fleischpreis mit dem Brod 5 Kr. und jährlich 30 fl. 25
Kr. In einem Jahr sind demnach für 12 Arme 365 fl., dreihundert fünf und sechzig
Gulden zu verwenden. Das was von den Zinsen erübrigt wird, soll für ausserordentliche
Fälle erspart werden. Der Bürgermeister hat eine genaue Gegenrechnung
mit dem Fleischer und Bäcker zu führen, und die von ihm besorgte Rechnung
sollen den jährlich in einer Session von obgenannten Personen revidiert
werden.

§ 32

Ich bestimme ferner eine jährliche Rente von 3 000 fl., dreitausend Gulden,
für folgende Stiftungen.

No. 1 für die christliche Armenkasse in Hechingen jährlich 300 fl.

„ 2 für arme christliche Knaben in Hechingen zur Erlernung eines

Handwerks jährlich 150 „

„ 3 für arme christliche Mädchen in Hechingen zur Erlernung

des Nähens jährlich 50 „

„ 4 Für die Aussteuer eines armen Brautpaares, katholischer nicht

gemischter Religion, in Hechingen jährlich 300 „

„ 5 Für die christliche Schule in Hechingen jährlich 150 „

„ 6 Für die christliche Mädchen-Industrie-Schule in Hechingen, jährlich 150 „
„ 7 für die israelitische Schule in Hechingen und der Friedrichsstrasse

jährlich 100 „

„ 8 für das Krankenspital in Hechingen jährlich 300 „

„ 9 für die Armen in Burladingen, Grosselfingen,

Rangendingen und Wilflingen jährlich jede Gemeinde 90 fl. 360 „

„10 für die Armen in Hausen und Jungingen jährlich für jede

Gemeinde 80 fl. 160 „

„11 für die Armen in Owingen, Stein, Bisingen und Killer

für jede Gemeinde jährlich 70 fl. 280 „

„ 12 für die Armen in Gauselfingen, Schlatt, Steinhofen und Weilheim

für jede Gemeinde jährlich 60 fl. 240 „


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