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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1965/0326
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Neues Schrifttum

und als Konsequenz dessen fehlt auch die Unterscheidung zwischen späteren Ge-
lehrtenausdrücken und aus der Zeit selber stammenden Begriffen.

Dieses Prinzip mag zwar dem Juristen als das beste, muß aber dem Historiker
fragwürdig erscheinen, weil sich Inhalt und Bedeutung historischer und
rechtlicher Begriffe mit der Zeit ändern. Diesen allmählichen Wandel kann nur
eine Darstellung der geschichtlichen Entwicklung erfassen, nicht aber summarische
Definition oder der Versuch, einzelne Stationen einer Entwicklung herauszugreifen
und für sich zu definieren.

Dies zeigt sich deutlich beim Vergleich des lexikalisch angelegten Haberkern-
Wallach mit einem anderen Werk ähnlicher Zielsetzung, jedoch mehr enzyklopädischen
Charakters:

Hellmuth Rössler und Günther Franz: Sachwörterbuch zur deutschen Geschichte
, unter Mitarbeit von Willy Hoppe und anderen Fachgelehrten. München
1958.

Dieselben: Biographisches Wörterbuch zur deutschen Geschichte. München 1952.

Unter Beschränkung auf die deutsche Geschichte will das Sachwörterbuch eine
Geschichte der religiösen, kulturellen, politischen Ideen und Begriffe mit ihrer
Verwirklichung geben. Mehrere Sachbearbeiter haben in ihren darstellenden Artikeln
die wesentlichen Angaben, vielfach unter eingehender Berücksichtigung
strittiger oder noch offener wissenschaftlicher Fragen gesammelt. Manche Artikel
sind dabei zu eigenen wissenschaftlichen Abhandlungen geworden. Um die
weitere Orientierung zu erleichtern, wird das wichtigste Schrifttum am Ende
jedes Artikels verzeichnet. Die Möglichkeit, auf diese Weise weitergehende Informationen
rasch zu finden, ist ein großer Vorzug, den der Benutzer des Rössler-
Franz gegenüber dem des Haberkern-Wallach hat.

Abgesehen von der Frage, ob alle Artikel wissenschaftlicher Kritik standhalten
, und auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß hier etwa zehnmal
weniger Stichwörter als im Haberkern-Wallach enthalten sind (dessen Ausführungen
schon deshalb knapper ausfallen müssen), soll doch festgestellt werden
, daß hier die historisch-deskriptive Methode vielen Begriffen besser gerecht
wird als die nur auf Definitionen beruhende, besonders bei Erscheinungen, die,
sich kontinuierlich verändernd, lange Zeit hindurch wirksam waren.

Als Beispiel sei auf das Stichwort „Leibeigener" hingewiesen. Durch die Wiedergabe
der Entwicklung des Begriffs ermöglicht der Artikel bei Rössler-Franz,
die jeweilige Bedeutung wie auch die allmähliche Veränderung des Begriffsinhalts
festzustellen. Bei Haberkern-Wallach, der mit der Definition des Begriffs „Leibeigener
" am Ende des 14. Jahrhunderts beginnt und mit vergröbernden Zeitangaben
wie „vorher" oder „im späteren Mittelalter" historische Wandlungen andeutet
, kann der Leser kaum erkennen, daß etwa der Leibeigene des 13. Jahrhunderts
mit den Eigenleuten des frühen Mittelalters nicht gleichgesetzt werden
darf. Die Beispiele, in denen punktuelle Definitionen vergröbernde und daher
falsche Ergebnisse bringen, ließen sich leicht vermehren (Vgl. u. a. das Stichwort
„Grundherrschaft").

Wo sich jedoch ein Begriff mit einer Definition erfassen läßt, oder wo durch
Aufteilung des Ausdrucks in mehrere kurz definierbare Teilbegriffe eine Erklärung
möglich ist, kann man sich bei Haberkern-Wallach schneller und umfassender
orientieren. (Vgl. etwa „Bann" und mit „Bann..." gebildete Komposita
, von denen eine größere Anzahl als bei Rössler-Franz aufgenommen ist.)


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