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Besprechungen

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Auch falsche Erklärungen und Behauptungen kommen vor, teilweise sogar
solche, die schon in der ersten Auflage zu finden sind und inzwischen hätten
bemerkt und eliminiert werden können. So behauptet Haberkern-Wallach im
Artikel „Leibeigener", die Lage der Bauern habe sich seit dem 15. Jahrhundert
verschlechtert, obwohl neuere Forschungen das Gegenteil beweisen. In dem
Artikel „Hofgericht" wird das Hofgericht zu Rottweil als Stadtgericht bezeichnet,
was nicht zutrifft. Das Stadtgericht bestand neben dem königlichen Hofgericht.

Trotz aller berührten Mängel, besonders dem Haupteinwand der weitgehend
unhistorischen Grundhaltung, auch der durch Kürze bedingten verfälschenden
Vereinfachungen, ist der Haberkern-Wallach durch seinen Stichwortreichtum
als ein für den Historiker, auch den Regionalforscher, unentbehrliches Hilfsmittel
anzusehen.

Elisabeth Vulpius.

Handbuch der historischen Stätten Deutschlands. 6. Band Baden-Württemberg.
Hrsg. v. Prof. D. Dr. Max Miller. Stuttgart: Kröner (= Kröners Taschenausgabe
Band 276) 1965. 856 S., 9 Karten, 13 Stadtpläne, 9 Stammtafeln.
Leinen DM 22.—.

Wer zu Beginn unseres Jahrhunderts auf Reisen und Wanderungen sich kurz
und bündig über Geschichte und Kunstdenkmäler eines Ortes orientieren wollte,
konnte damals eine Reihe von handlichen Bändchen kaufen, die Albert von Hofmann
unter dem Titel „Historischer Reiseführer für Deutschland" herausgebracht
hatte. Hessen und Baden, Pfalz und Elsaß-Lothringen, Württemberg und
Hohenzollern bildeten je einen Band. Die Texte waren kurz, verständlich und
übersichtlich. Auch wer diese Bändchen ererbt oder im Antiquariat erworben hat,
wartet schon lange auf einen neuen, dem heutigen Stand der Wissenschaft entsprechenden
historischen Reiseführer. Inzwischen behalf man sich auch mit den
Bänden von Reclams Kunstführer, in denen jetzt in dankenswerter Weise bei
den einzelnen Orten vor den Kunstdenkmälern in Kleindruck kurze Angaben
zur Ortsgeschichte stehen; diese Bände enthalten natürlich nur jene Orte, die
hervorragende Kunstdenkmäler aufweisen. Der Wunsch nach einem handlichen
Nachschlagewerk, das von der geschichtlichen Bedeutung eines Orts ausgeht, blieb
also bestehen.

Der Kröner-Verlag in Stuttgart schuf nun dieses seit langem gewünschte
Werk in seinem „Handbuch der historischen Stätten Deutschlands". Innerhalb
von acht Jahren sind bereits sieben Bände erschienen: 1. Schleswig-Holstein und
Hamburg 1958; 2. Niedersachsen und Bremen 1960; 3. Nordrhein-Westfalen
1963; 4. Hessen 1960; 5. Rheinland-Pfalz und Saarland 1959; 6. Baden-Württemberg
1965; 7. Bayern 1961; 8. Sachsen 1965. Mit dem jetzt erschienenen
Band Baden-Württemberg ist das Handbuch für die Länder der Bundesrepublik
abgeschlossen. Mit dem Band Sachsen hat die Reihe der Bände für die Länder
der DDR begonnen; Historiker aus beiden Teilen Deutschlands haben daran
mitgearbeitet.


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