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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1965/0371
Vereinsmitteilungen

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(7) Beschlüsse ergehen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der vertretenen Mitglieder. Bei
Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag. Beschlüsse über Satzungsänderungen
bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln, Beschlüsse über die Auflösung des Vereins einer
Mehrheit von drei Vierteln der vertretenen Mitglieder.

(8) Die gefaßten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Vorsitzenden und Schriftführer
unterzeichnet.

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und 8 weiteren Mitgliedern. Er erhält keine
Vergütung.

(2) Außerdem gehören von Amts wegen dem Vorstand an:

a) der Leiter des Staatsarchivs Sigmaringen;

b) der Leiter des Fürstl. Hohenz. Haus- und Domänenarchivs in Sigmaringen; dieser ist
zugleich Vereinsarchivrat;

c) der Leiter der Fürstl. Hohenz. Hofbibliothek und Sammlungen in Sigmaringen;

d) der Leiter der Hohenzollerischen Heimat-Bücherei in Hechingen; dieser ist zugleich
Vereinsbibliothekar.

(3) Die Amtszeit des Vorstands dauert bis zur Neuwahl, die alle 4 Jahre stattfindet.

(4) Der erste Vorsitzende leitet die Geschäftsführung und vertritt den Verein i. S. von § 26
BGB; im Falle seiner Verhinderung handelt sein Stellvertreter.

(5) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schriftführer
und die Schriftleiter der vom Verein herausgegebenen Veröffentlichungen sowie den Rechner.
Vorstandsmitglieder von Amts wegen sind nur stimmberechtigt, wenn sie Mitglied des
Vereins sind.

(6) Der Vorstand ist beschlußunfähig, wenn außer dem Vorsitzenden noch weitere 5 stimmberechtigte
Vorstandsmitglieder anwesend sind.

(7) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die
Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(8) Der Vorstand muß einberufen werden, so oft die Geschäfte es erfordern oder wenn es die
Hälfte der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder verlangt.

(9) Der Vorstand ist zugleich Redaktionsausschuß für die vom Verein herausgegebenen Veröffentlichungen
.

Der Verein hat eine Bücherei. Sie wird von der Hohenzollerischen Heimatbücherei in
Hechingen verwaltet. Die Bücher des Vereins sind entsprechend zu kennzeichnen.

Das Vereinsarchiv wird vom Fürstl. Hohenz. Haus- und Domänenarchiv in Sigmaringen
verwaltet. Die Archivbestände des Vereins sind entsprechend zu kennzeichnen.

Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein und seine Ziele erworben haben,
können durch die Mitgliederversammlung zum Protektor des Vereins oder zu Ehrenmitgliedern
ernannt werden.

§ 7 Der Vorstand

§ 8 Vereinsbücherei

§ 9 Das Vereinsarchiv

§ 10 Ehrungen

§11 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung
am 27. September 1965 in Sigmaringen.

Der Schriftführer:

gez. Dr. Rudolf S e i g e 1

Der Vorsitzende:

gez. Dr. Eugen Stemmlei


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