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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1965/0376
VIII Sollte die Generalversammlung nicht beschlußfähig sein, so ist binnen eines Monats eine
zweite Versammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlußfähig ist.
IX Uber die gefaßten Beschlüsse der Generalversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen,
die der Vereinsvorsitzende oder sein Stellvertreter und der jeweilige Schriftführer unterzeichnen
.

§ 6 Aufgaben der Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins.
Sie wählt den Vorsitzenden und den Vorstand. Sie erhält den Jahresbericht und den
Kassenbericht, erteilt nach Befund Entlastung, nimmt die Festsetzung des Mitgliedsbeitrags
und allcnfallsige Satzungsänderungen vor. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgt durch
Rechnungsprüfer, die von der Generalversammlung bestellt werden.

§ 7 Der Vorstand

1 Der Vorstand, dessen Vorsitzender der Vereinsvorsitzende ist, besteht aus 10 Mitgliedern.
II Außerdem gehören von Amts wegen dem Vorstand an:

(1) der Leiter des Staatsarchivs Sigmaringen;

(2) der Leiter des Fürstl. Hohenz. Haus- und Domänenarchivs in Sigmaringen (zugleich
als Vereinsarchivar);

(3) der Leiter der Fürstl. Hohenz. Hofbibliothek und Sammlungen in Sigmaringen;

(4) der Leiter der Hohenz. Heimat-Bücherei in Hechingen (zugleich als Vereinsbibliothekar).
III Der Vorstand wird auf 6 Jahre von der Generalversammlung gewählt.

IV Der Vorstand wählt aus der Zahl seiner Mitglieder:

(1) den stellvertretenden Vorsitzenden,

(2) den Schriftführer und Schriftleiter der vom Verein herausgegebenen Veröffentlichungen,

(3) den Rechner.

V Der Vorstand ist zugleich Redaktionsausschuß für die vom Verein herausgegebenen Veröffentlichungen
.

§ 8 Der Vorsitzende
I Der Vorsitzende wird von der Generalversammlung auf 6 Jahre gewählt.

II In seiner Hand liegt die Geschäftsführung und Vertretung des Vereins.

§ 9 Die Vereinsbibliothek

I Die Vereinsbibliothek wird von der „Hohenzollerischen Heimat-Bücherei" (HHB) in
Hechingen unter Wahrung der vollen Eigentumsrechte des Vereins verwaltet.

II Der Vereinshihlinrh^cr \*r A^r (*w*H;«r* 1^» t-r~U„_n„_:...J-----t>:_i-----•«

in neeningen.

§ 10 Das Vereinsarchiv
I Das Vereinsarchiv wird vom Fürstl. Hohenz. Haus- und Domänenarchiv in Sigmaringen
unter Wahrung der vollen Eigentumsrechte des Vereins verwaltet.
II Der Vereinsarchivar ist der jeweilige Leiter des Fürstl. Hohenz. Haus- und Domänenarchivs
in Sigmaringen.

§ 11 Das Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 12 Der Protektor

Protektor des Vereins soll der jeweilige Chef des Fürstl. Hauses Hohenzollern sein.
§ 13 Ehrenmitglieder

Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein und seine Ziele erworben haben,
kann die Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernennen.

§ 14 Das Vereins vermögen
I Die Mittel für die Aufgaben des Vereins werden aufgebracht:

(a) durch Beiträge der Mitglieder,

(b) durch Spenden,

(c) durch Zuwendung öffentlicher Mittel.

II Das Vereins vermögen besteht aus:

(a) den Uberschüssen der unter I genannten Mittel,

(b) Bücherbeständen.

III Ausscheidende Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 15 Auflösung des Vereins
I Der Verein löst sich auf, wenn zwei Drittel der Mitglieder der Auflösung des Vereins
zustimmen.

II Uber die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet die Generalversammlung, die
den Auflösungsbeschluß herbeiführt. Dabei soll das Vereinsvermögen seinem bisherigen
Zwecken entsprechend verwendet werden.

Sigmaringen, am 1964

Der Schriftführer:

Der Vorsitzende:


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