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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0055
Zollern und Rhäzüns

B Unter den Zollern

I. URSULA VON RHÄZÜNS UND GRAF EITELFRIEDRICH I.
VON ZOLLERN

Es mag etwas befremdlich erscheinen, daß Graf Eitelfriedrich I. von Zollern
1432 die Tochter des so weit entfernten Freiherrn Heinrich von Rhäzüns heiratete.
Es ist aber anzunehmen, daß diese Verbindung über Ursulas Mutter Verena zustandekam
, die dem schwäbischen Geschlecht der Herren von Stoffeln entstammte,
wie auch bei der Verschreibung der Morgengabe " Ursulas Oheime Heinrich und
Simon von Stoffeln, Freiherren zu Justingen, ausdrücklich genannt werden.

Am 13. Mai 1432 stellten die Brüder Heinrich und Ulrich von Rhäzüns einen
Schuldbrief 17 aus über 1600 fl rh an Gold, die Heinrich von Rhäzüns seinem
Schwiegersohn als Heimsteuer seiner Tochter Ursula versprochen hatte. Heinrich
von Stoffeln, der Schwager Heinrichs von Rhäzüns, hatte den Grafen von Zollern
für diese Geldsumme versichert und offenbar auch die Zahlung übernommen, da
Heinrich und Ulrich von Rhäzüns ihm bis zum Johannistag 1434 in drei Raten
zusammen 1600 fl rh zu geben versprachen. Die Bürgschaft dieser Schuld übernahmen
Graf Rudolf von Werdenberg-Sargans, Dompropst zu Chur, Graf Friedrich zu
Toggenburg, Prätigau und Davos, Friedrich von Hewen, Domherr zu Straßburg,
und dessen Bruder Hans von Hewen.

Lt. Urkunde vom 18. März 1435 18 gab Eitelfriedrich seiner Gemahlin Ursula
800 fl rh als Widerlager und 400 fl rh als Morgengabe, indem er Ursula unter
Einbeziehung ihrer 1600 fl rh Heimsteuer 2800 fl auf seine Güter und Rechte zu
Bisingen, Thanheim, Schlatt, Beuren, Spechtshart Weiler ob Schlatt und in seinem
Teil Steinhofens verschrieb. Ursula selbst nahm lt. ihrem Revers vom 30. März
1435 M im Einverständnis mit ihrem Gatten ihre Oheime mütterlicherseits, Heinrich
und Simon von Stoffeln, Herren zu Justingen, zu „Trägern" der ihr verschriebenen
Güter und Rechte und händigte ihnen die Verschreibungsurkunde Eitelfriedrichs aus.

Aus der Ehe Ursulas mit Eitelfriedrich gingen zwei Söhne und eine Tochter
hervor, darunter der im Folgenden noch oft genannte Jos Nikiaus, so daß der
Fortbestand des zollerischen Geschlechtes gesichert war und die Grafschaft Zollern
nicht an die Grafen von Württemberg fiel, die Eitelfriedrich im Falle seines kinderlosen
Todes zu Erben ernannt hatte.

Daß die Ehe zwischen den beiden durch größeren Altersunterschied getrennten
Partnern glücklich war, wird von der Zimmerischen Chronik bezweifelt, welche
uns einige Merkwürdigkeiten berichtet: „Aber das ich widerumb kom uf graf
Friderrichen von Zollern und sein hausfraw, die von Ratzüns, so hat die selbig,
wie die gar alten in meiner jugendt noch wol haben künden darvon sagen, nit
sonders vil frewd oder gueter zeit bei irem herren gehapt; schafft alles das gross

11 Vgl. Regest 2 und 3 im Anhang.
" Regest 1
18 Regest 2

11 Dorf bei Beuren (Kr. Hediingen), im 18. Jahrhundert abgegangen.
10 Regest 3

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