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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0058
Natale

mit Simon von Stoffeln - ihrem minderjährigen Sohn Jos Nikiaus ein guter Vormund
und Erzieher war. Jos Nikiaus, seit 1449 volljährig, erhält denn auch in der
Zimmerischen Chronik eine günstige Charakterisierung: „... graf Jos Niclas, der
schlug gar in ain andere art; dann demnach seine vorfarn gemainlich rösch und un-
fridlidi und die mertails ire Sachen uf die faust setzten, so wolt diser graf seine
Sachen mit Vernunft aussrichten." sl

1450 gelang es Ursula beim Hofgericht in Rottweil, über ihren Bruder Georg
von Rhäzüns die Acht aussprechen zu lassen32. Am 30. September dieses Jahres bekundete
Leonhard Schappel, Urteilsprecher des Hofgerichts, dem Hofrichter Grafen
Johann von Sulz, daß er auf dessen Befehl der Gräfin Ursula von Hohenberg die
Anleite auf alle Güter des Geächteten erteilt hat. Genannt werden die Herrschaft
Rhäzüns mit allen Rechten, Gefällen und Einkünften, die Schlösser Ems und Tagstein
, Veste und Dorf Felsberg, Veste und Berg Heinzenberg, auch Jörgenberg und
Fryberg mit allem Zubehör, auch aller Besitz im Domleschg, alle Geldaußenstände,
Barschaft, Pferde, Harnische und seine gesamte andere Habe.

Am 1. Dezember 1450 begehrte Ursulas beauftragter Prokurator Johannes Her-
man von Schaffhausen vor dem Hofgericht zu Rottweil für seine Mandantin die
Besitzeinweisung in die Güter des Geächteten, die Graf Johann von Sulz als Hof-
richter erteilte

Aus dem gleichen Jahr erfahren wir erstmals, daß bei Georg von Rhäzüns auch
noch von anderer Seite Erbansprüche angemeldet wurden. Ursulas Schwester Menta
war mit einem Bernhard von Tierstein vermählt. Dieser hatte aus einer früheren
Ehe eine Tochter namens Susanna, welche im Jahre 1437 der Reichserbschenk Friedrich
zu Limpurg geheiratet hatte. Da Menta ihre Rhäzünser Erbansprüche ihrer
Stieftochter Susanna übertragen hatte, erhob Friedrich zu Limpurg im Namen seiner
Gattin ebenfalls Erbansprüche und konnte seinerseits beim Hofgericht in Rottweil
bewirken, daß am 21. Oktober 1450 über Georg von Rhäzüns die Acht ausgesprochen
wurde **.

Wenige Monate später, am 19. Mai 1451, wurde auch ihm von Leonhard Schappel
die Anleite auf den gesamten Besitz des Georg von Rhäzüns erteiltM. Die Besitzeinweisung
erfolgte am 19. Juli 1451 durch Hans Mäslin, Urteilsprecher des
Hofgerichts **.

Die Einschaltung des Hofgerichts zu Rottweil scheint aber damals weder Ursula
noch Friedrich zu Limpurg greifbaren Erfolg gebracht zu haben, wie auch keine Belege
für ein gemeinsames Vorgehen der beiden Erbprätendenten vorhanden sind.
Friedrich zu Limpurg schickte am 18. Juni 1455 seinen bevollmächtigten Anwalt
vor das kaiserliche Kammergericht, dessen Vorsitz Markgraf Albrecht von Brandenburg
innehatte, um die vom Hofgericht zu Rottweil über Georg von Rhäzüns
ausgesprochene Acht und die erhaltene Besitzeinweisung bestätigen zu lassen. Da
nach der Meinung des Gerichts auch die Gegenpartei gehört werden sollte, diese aber
nicht vertreten war, lud das Gericht dreimal Georg von Rhäzüns oder einen seiner
Bevollmächtigten vor. Als niemand der Vorladung Folge leistete, bestätigte Kaiser

31 ZimmerisAe Chronik, Bd. 1., S. 281.

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