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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0063
Zollern und Rhäzüns

3000 fl aus u, die ihnen als Erben Georgs von Rhäzüns lt. Vergleich vom 3. Oktober
1458 wegen der Herrschaft Jörgenberg zukommen sollten. Jos Nikiaus versprach
, die Summe von Lichtmeß 1460 an innerhalb von 5 Jahren zu zahlen, und
setzte als Pfand seine Herrschaft Jörgenberg ein, ausgenommen die Leute, Gülten
und Güter im Lugnez. Am gleichen Tag stellte Georg von Werdenberg auf Bitten
des Grafen Jos Nikiaus den Revers aus45.

Eine Urkunde, deren Ausfertigung heute in Innsbruck liegtzeigt, daß es nach
dem Tod des Freiherrn Georg von Rhäzüns zu Auseinandersetzungen zwischen
Georg von Werdenberg und Jos Nikiaus über die letzterem übertragene Herrschaft
Jörgenberg gekommen war, auf die Georg von Werdenberg im Namen seiner Gemahlin
Ansprüche erhoben hatte. Ein Schiedsgericht zu Chur, auf das sich beide geeinigt
hatten, hatte Georgs Ansprüche zurückgewiesen und Jos Nikiaus zur Zahlung
der 3000 fl innerhalb von 6 Jahren veranlaßt, die schon von Georg von Rhäzüns
als Entschädigung seiner Erben für die an Jos Nikiaus abgetretene Herrschaft Jörgenberg
vorgesehen waren.

Aus einer Urkunde vom 27. Oktober 1461 47 erfahren wir, daß Jos Nikiaus zur
Zahlung dieser 3000 fl bei den Freiherren Hildebrand und Petermann von Raron
2100 fl aufgenommen hat, wovon er 500 fl zurückzahlte und für die restlichen
1600 fl eine Schuldverschreibung ausstellte.

III. DIE ZOLLERISCHE ZEIT DER HERRSCHAFT RHÄZÜNS

/. Der Ausgleich mit Werdenberg-Sargans

Mit Georg von Rhäzüns war das Geschlecht der Freiherren von Rhäzüns im
Mannesstamm ausgestorben. Schon im Februar 1461 48 starb auch Georgs Tochter
Anna, ohne Kinder zu hinterlassen. Sie hatte bereits 1459 ihren Gatten Georg von
Werdenberg-Sargans zum Alleinerben eingesetzt und ihm ihren gesamten Besitz
verschrieben

Zwischen Georg von Werdenberg als Schwiegersohn und Jos Nikiaus als Neffe
Georgs von Rhäzüns kam es nun zu neuen Auseinandersetzungen über das Erbe,
wobei jedoch nicht zu vergessen ist, daß in dem Reichserbschenken Friedrich von
Limpurg, über dessen Ansprüche noch immer nicht entschieden war, noch ein dritter
Erbprätendent vorhanden war.

Das Verdienst, die Streitigkeiten wenigstens zwischen Georg von Werdenberg
und Jos Nikiaus beigelegt zu haben, gebührt besonders dem Bischof Ortlieb von
Chur und dem Grafen Hug von Montfort, der auch im Prätigau und in Davos begütert
war, ferner drei Vertretern der Stadt Chur und zwei Vertretern des Oberen
Bundes. Ihre am 14. März 1461 zu Chur getroffene Entscheidung50 sah eine Tei-

44 Regest 23

45 Regest 24
** Regest 22

47 Regest 29

48 Am 26. Februar 1461 richten Statthalter und Rat zu Glarus ein Kondolenzschreiben an Georg von
Werdenberg-Sargans zum Tod der Gattin. Ausf., Pap.: StA Graubünden, A 1/5, Nr. 137.

48 Regest 26
50 Regest 27

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