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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0065
Zollern und Rhäzüns

schwören, ihren Bund zu halten, wie es Graf Jos Nikiaus getan hat, sollen dann
auch die von Ems auf Aufforderung hin die Huldigung leisten.

Spätestens bei der Übernahme der Herrschaft Rhäzüns, sehr wahrscheinlich aber
bereits 1458 bei der Übernahme der ihm zugewiesenen Herrschaft Jörgenberg M,
war Jos Nikiaus also Mitglied des Oberen Bundes geworden. Da er als Herr von
Rhäzüns eines der drei Bundeshäupter war, konnte er abwechselnd mit den beiden
anderen Häuptern, dem Abt von Disentis und dem Grafen von Sax-Misox, einen
Dreiervorschlag für die Wahl des Landrichters machen.

Seit 1462 führte Jos Nikiaus den Titel „Herr zu Zollern, Herr zu Rhäzüns
und Jörgenberg". Abt Johann von Disentis titulierte ihn 1472 S5 „Grafen zu Zollern
, Herrn zu Rhäzüns, am Obersaxen und auf Tenna". Die Mailänder Herzogin
Bianca Maria adressierte am 12. Juli 1466" „Spectabiii amico carissimo Jodoco
Nicoiao comiti de Zolr, domino in Raczinß et monte S. Georgii". Und Friedrich
von Zollern, ältester Sohn des Grafen Jos Nikiaus, der spätere Bischof von Augsburg,
wurde am 20. Mai 1468 mit folgenden Worten in die Matrikel der Universität Freiburg
i. Br. eingetragen: „Generosus dominus, dominus Fridericus comes de Hohen-
zollern atque Rezinz ..."*'

3. Der Ausgleich mit den Reichserbschenken von Limpurg

1468 wurde endlich auch über die Erbansprüche der Reichserbschenken von
Limpurg entschieden. Verhandlungen, die Schenk Friedrich mit dem Freiherrn Georg
von Rhäzüns über die Erbansprüche geführt hatte, waren erfolglos verlaufen.
Auch ein später unternommener Versuch des Grafen Jos Nikiaus, durch Vermittlung
des Markgrafen Albrecht zu Brandenburg mit dem Reichserbschenken Friedrich
zu einer Vereinbarung über eine Abfindung zu kommen, war mißlungen.

Im Jahre 1467 griff Friedrichs Sohn, Georg von Limpurg, der 1466 Margareta
von Hohenberg, die Stiefschwester des Grafen Jos Nikiaus, geheiratet hatte, die
Angelegenheit auf. Da er der Meinung war, daß Jos Nikiaus nur auf eine Verzögerung
hinarbeite, wandte er sich am 19. März 1467 58 an Landrichter, Vögte,
Bürgermeister und Gemeinden des Oberen Bundes. Er begründete ihnen ausführlich
die Erbansprüche der Schenken von Limpurg, informierte sie über den bisherigen
Verlauf des Erbschaftsstreites und bat sie, Jos Nikiaus zur Herausgabe ihres
Anteils an der Herrschaft Rhäzüns zu veranlassen. Entsprechende Bittgesuche richtete
Schenk Georg auch an den Landammann des benachbarten Glarus, an Bischof
Ortlieb zu Chur, an Landammann und Rat zu Schwyz sowie an die von Zürich s*.
In ihrer Antwort erklärten die von Schwyz *°, sie seien - anders als die von Glarus -
mit Jos Nikiaus und dem Oberen Bund nicht verbündet, stellten aber ihre Hilfe
sowie die der anderen Eidgenossen, besonders derer von Glarus, in Aussicht.

54 Vgl. Die Regesten der Benediktiner-Abtei Disentis, bearb. von Theodor von Mohr, Chur 1853,
Nr. 241. Dort ist die Aufnahme in den Oberen Bund mit der Herrschaft Jörgenberg in Verbindung
gebracht, die Übernahme dieser Herrschaft durch Jos Nikiaus aber zu spät datiert.

" Regest 73

" Regest 32

57 Die Matrikel der Universität Freiburg, Bd. 1, Freiburg 1907, S. 41.
■ Regest 36
- Regest 38
» Regest 39

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