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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0076
Natale

Lohn oder für den Verkauf. Geklagt wird in der Bergwerksordnung audx über
den von der einheimischen Bevölkerung getriebenen Zwischenhandel, der alle
ankommenden Waren aufkauft, um sie zu überhöhten Preisen an die armen Bergwerksgesellen
abzugeben, so daß die Einrichtung einer besonderen Fleisch- und
Brotbank für das Bergwerk und die Festsetzung von Preisen für Fleisch, Brot und
Wein gefordert werden.

Um den Bergbau zu fördern, befreit Jos Nikiaus 1483 10 die Bergwerke auf
zwei Jahre von allen Abgaben, in den folgenden zwei Jahren, in denen dann die
Fron zu entrichten ist, noch von der Silberlosung. Nach zusammen vier Jahren soll
es mit den Bergwerken wie in der Grafschaft Tirol gehalten werden, nach deren
Bergrecht sich Jos Nikiaus weiterhin richten will. Abweichend von der 1477 getroffenen
Vereinbarung"* soll die Silberlosung also schon 6 Jahre früher erhoben
werden.

Uber eine am 5. und 6. September 1483 vorgenommene Vermessung der in
Graubünden gelegenen Bergwerke des Grafen von Zollern sind noch einige Aufzeichnungen
erhalten1U. Bei dieser Vermessung, die Hans Heselbach aus Nürnberg
von seinen Mitgewerken aus Zürich und Nürnberg hat vornehmen lassen, waren
außer Heselbach der Bergrichter Paul von Kappaul, der Schreiber zu Zollern und
Hans Tobel, Pfarrer am Obersaxen, zugegen. Mit Schnur und Pflöcken vermessen
wurden 5 Gruben: 1) die Fundgrube am Obersaxen, 2) eine Bleigrube, genannt
„der 12 Boten", 3) eine Kupfergrube, genannt St. Jörgengrube, unterhalb des
Schlosses Jörgenberg, 4) eine Grube, genannt „St. Barbaren Lächlin", und 5) die
Fundgrube am Runaschg.

Aus dem Jahre 1489 besitzen wir noch die Abrechnung der Bergwerksgesellschaft
des Grafen Eitelfriedrich II. von Zollern für eine St. Michaelsgrube1". Der am
29. Dezember 1489 erfolgten Abrechnung wohnten außer dem Grafen auch Konradin
von Marmels und der Bergrichter Paul von Kappaul bei. Der Arbeitslohn
der drei Arbeiter wurde nach Wochen und Schichten berechnet; für die Woche wurden
teils 5 lb, teils 6 lb gezahlt. Die Ausgaben betreffen neben Löhnen und Transportkosten
vorwiegend die Anschaffung von Geräten. Genannt werden u. a. Schleifsteine
, Zimmerersäge, Stempeläxte, Stuff-, Ritz- und Scheideisen, Kratzen, Rädleinbohrer
, Tröge und Pfähle, aber auch 2 „ysin liecht", also Bergwerkslampen.

Es mag hier schon vorweggenommen werden, daß Graf Eitelfriedrich 1497 mit
der Herrschaft Rhäzüns ausdrücklich auch die Bergwerke abtrat und damit auf
den weiteren Betrieb von Bergwerken in Graubünden verzichtete.

8. Jos Nikiaus als Vermittler in graubiindischen Angelegenheiten

Bisher war nur von der Tätigkeit der Grafen von Zollern in eigener Sache die
Rede. Im Folgenden soll wenigstens kurz erwähnt werden, daß sie es in Graubünden
an Hilfe und Unterstützung auch dann nicht fehlen ließen, wenn es nicht um
die eigenen Interessen ging.

Jos Nikiaus scheint vor allem als Schlichter von Streitigkeiten begehrt gewesen

10 Regest 81
1,3 Vgl. Regest 79
»" Regest 82
1IS Regest 92

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