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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0083
Zollern und Rhäzüns

Grafen Eitelfriedridi II. von Zollern unterschrieben ist. Da er einen guten Überblick
über die Natural- und Geldeinkünfte der Herrschaft Rhäzüns vermittelt und
die bisherige Forschung nur unzureichend auf ihn eingegangen ist '**, soll im
Folgenden ein zusammenfassender Auszug daraus gebracht werden, wobei die
Aufgliederung nach Orten und die gesonderte Aufzählung der Einkünfte aus
Erblehen beibehalten wurden.

Rhäzüns Der Zehnt auf Rhäzünser Boden ist auf 50 fl rh veranschlagt.

aus Erblehen: 38 Scheffel Korn; 9 Wert Käse14»; 11 Landgulden;

8 ß pf.

nicht aus Erblehen: 55 Scheffel 1 Quartane Korn 144.
2 Quartanen Korn von einer Mühle.

Bonaduz Erblehen: 11 Scheffel Vi Viertel Korn; 18 ß pf.

Sonstiges: 62 Scheffel 1 Vi Viertel 2 Quartanen Korn; 3 Landgulden.

Katzis Erblehen: 35 Scheffel Vit Viertel 1 Quartane Korn; 9 Landgulden.

Sonstiges: 2 Viertel Korn.

Ems Erblehen: 18 Scheffel 2 Viertel Korn; 32 lb Pfeffer; 13 Wert und

9 ß Wert145 Käse; 27 ß pf.
Sonstiges: 1 lb 4 ß pf.

Felsberg Der Weingarten zu Felsberg ist auf 20 fl rh Zins veranschlagt. Die

Burghalde gültet 1 fl rh. Von der Alp 3 ß Wert Käse. Vom Zehnten
23 Scheffel 1 Viertel Korn.

Erblehen: 24 Scheffel Korn; 14 Wert und 2 ß Wert Käse.

Zinsen zu Jörgenberg, zur Herrschaft Rhäzüns gehörig, sämtlich aus Erblehen

35 Viertel 2 Drittel 3 Quartanen 23 ß Wert141 Korn; 6 ß Wert
Käse; 5 Schafe; der Lämmerzehnt zu Schlans; 3 Ellen Tuch; 10
Landgulden Zins.

2 ß Wert Korn; 2 ß Wert und 24 Krinnen 147 Käse; 3 Schafe; ein
Drittel des Lämmerzehnten; 49Vi Landgulden 4 Plappert.

14 Viertel Korn; 18 Krinnen Käse; 16 Ellen Tuch; 20 Landgulden.

4 Viertel 1 ß Wert Korn; IIV2 Landgulden 8 Plappert.

6 fl rh.

Ruis

Andest
Binuw
Set

14i Vgl. Peter Conradin von Planta, Die currätischen Herrsdiaften in der Feudalzeit, Bern 1881,

S. 429, Anm. lj Vieli, a. a. O., S. 117 f.
"» 24 Wert Käse = 1 Zentner (nach J. G. Mayer, a. a. O., Bd. 1, S. 546).

144 1 Scheffel = 4 Viertel = 16 Quartanen (nach J. G. Mayer, a. a. O., Bd. 1, S. 546).

145 = Käse im Wert von 9 ß.
14« = Korn im Wert von 23 ß.

147 Krinnen: Maß für Molkereiprodukte und Mehl.



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