Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0089
Zollern und Rhäzüns

C Die Herrschaft Rhäzüns als österreichischer Hausbesitz

I. IN DER HAND GRAUBÜNDISCHER PFANDINHABER

Nach dem Erwerb der Herrschaft Rhäzüns übte Österreich die Herrschaftsrechte
nahezu zwei Jahrhunderte lang nicht selbst aus, sondern behielt die Verpfändung an
Bündner Familien bei, einen Weg, wie ihn ja schon Graf Jos Nikiaus 1473 beschritten
hatte.

König Maximilian konnte Konradin von Marmels unbesorgt als Pfandinhaber
übernehmen, da dieser - ebenso wie andere Bündner Anhänger der Habsburger -
von Mailand und Österreich Geldzuwendungen, „Pensionen", erhielt, auf die er
verständlicherweise nicht verzichten wollte. Er war somit gleichsam „mit doppelten
goldenen Ketten" ,M an die habsburgisch-mailändische Partei gefesselt. Und in
der Tat erwies sich Konradin als so treuer Anhänger und Interessenvertreter Österreichs
, daß seine meist antihabsburgisch gesinnten Landsleute in ihm einen Verräter
sahen, eine Bündner Besatzung in sein Schloß Rhäzüns legten und ihn sogar zeitweise
in Haft hielten, wofür ihm König Maximilian 1507 eine Entschädigung
zahlte1'7. Konradin starb Ende 1517 oder Anfang 1518, nachdem er sich in seinen
letzten Lebensjahren wieder eines steigenden Ansehens in den Drei Bünden erfreut
hatte und öfter bei Streitigkeiten als Vermittler hinzugezogen worden war.

Ihm folgte als Pfandinhaber zu Rhäzüns sein ältester Sohn Hans. Da unter
dessen Sohn Hans d. J. Mißwirtschaft einsetzte, übertrug Österreich nach seinem
Tode 1554 die Herrschaft unter Ubergehung seiner Söhne und unter Erhöhung der
Pfandsumme an Bartholomäus von Stampa, einen Vetter der Marmels. Als dieser
sich jedoch mit den Untertanen überwarf und dazu als französischer Pensionär erwies
, wurde ihm die Herrschaft aufgekündigt und 1558 für 14 500 fl168 an den
Doktor beider Rechte Johann von Planta gegeben, dessen weitverzweigte Familie
auf habsburgischer Seite stand und seit der Mitte des 16. Jahrhunderts mit der
ebenfalls zahlreichen, die Interessen Frankreichs vertretenden Familie der Salis um
die Macht in Graubünden rivalisierte. Wir befinden uns hier bereits im Zeitalter der
Glaubenskämpfe, die in Graubünden mit seltener Erbitterung und Leidenschaft geführt
wurden, weil sie hier nicht nur eine Auseinandersetzung um Glaubensdinge
waren, sondern gleichzeitig ein Ringen benachbarter Großmächte und ihrer Bündner
Parteigänger um ihren Einfluß auf Graubünden und seine strategisch wichtigen
Pässe. Zu den ersten Opfern dieser Glaubenskämpfe zählte Johann Planta, der als
führendes Haupt der Bündner Katholiken mit päpstlicher Ermächtigung in protestantische
Hand gekommenes Kirchengut eingezogen und wieder katholischen
Geistlichen übertragen hatte. Die Salis benutzten die heftige Erbitterung der Protestanten
, ihren Rivalen Planta zu beseitigen. Man inszenierte eine Volksbewegung
gegen Planta, nahm diesen in Haft und setzte ein Strafgericht ein, das den Siebzigjährigen
auf Grund von teilweise erpreßten Geständnissen in einem Schauprozeß
zum Tode verurteilte und am 31. März 1572 in Chur hinrichten ließ. Plantas Sohn,

1M Castelmur, a. a. O., S. 88 und 118.
1,7 Castelmur, a. a. O., S. 131.
"8 Vgl. Stolz, a. a. O., S. 172.

87


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0089