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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0092
Natale

D Der Übergang der Herrschaft Rhäzüns
an den Kanton Graubünden

In den Kriegen mit dem revolutionären Frankreich am Ende des 18. Jahrhunderts
war Graubünden wegen seiner Pässe wieder Kriegsschauplatz und abwechselnd
von österreichischen und französischen Truppen besetzt. Gerade die
österreichfreundlichen Gemeinden der Herrschaft Rhäzüns hatten unter den Franzosen
sehr zu leiden.

Unter dem Druck Napoleons erfolgte 1803 der Anschluß Graubündens an die
Schweiz, die aber keine Besetzung der Herrschaft Rhäzüns wagte. Da durch den
Reichsdeputationshauptschluß zu Regensburg die österreichische Herrschaft Tarasp

- seit 1687 an die Fürsten von Dietrichstein verpfändet - an Graubünden gekommen
war 180, bemühte sich die Schweiz, nun auch noch die Abtretung der österreichischen
Exklave Rhäzüns an Graubünden und gleichzeitig die Abtretung von
Konstanz an den Kanton Thurgau zu erlangen. Man hoffte, 1809 im Friedensschluß
Frankreichs mit dem besiegten Österreich zum Zuge zu kommen, mußte dann
aber überrascht feststellen, daß im Frieden von Wien Napoleon selbst sich die Herrschaft
Rhäzüns abtreten ließ, in der er - ebenso wie vorher Österreich - einen wichtigen
Stützpunkt sah. Gleichzeitig wollte er dadurch auch Österreichs Einfluß auf
Graubünden ausschalten. Zwar schrieb 1810 der französische Gesandte Talleyrand

- nicht zu verwechseln mit dem bekannten französischen Außenminister! - in seinem
Jahresbericht, der finanzielle Ertrag der Herrschaft Rhäzüns, die damals etwa
4000 Untertanen zählte, sei völlig unbedeutend181. Napoleon aber maß - ebenso
wie vorher Wien 182 - der Herrschaft weniger finanzielle als vielmehr politische
und strategische Bedeutung zu.

Auch dies dürfte noch einmal für König Maximilians Erwerb gerade dieser Herrschaft
sprechen und davor warnen, bei der Beurteilung des Tausches von 1497 allein
vom finanziellen Wert der Herrschaften Rhäzüns und Haigerloch auszugehen.

Durch den Sturz Napoleons fiel die Herrschaft Rhäzüns 1814 wieder an Österreich
. Mit Recht sagt daher Caliezi18*: „Die Herrschaft Rhäzüns ist die einzige
Feudalherrschaft in Graubünden, welche die napoleonische Zeit überdauert hat."

Als die Bündner Gesandtschaft in einer Audienz bei Kaiser Franz I. von Österreich
am 17. Februar 1815 den Wunsch aussprach, der Kaiser möge die geringfügige
Besitzung Rhäzüns dem Kanton Graubünden überlassen, meinte der Kaiser, was
man einmal habe, gebe man nicht gern weg184. Doch bereits am 20. März 1815 teilte
der österreichische Staatskanzler Metternich der Regierung Graubündens mit, daß
der Kaiser - wohl auf seinen Rat hin - sich entschlossen habe, zur Bezeugung seines
besonderen Wohlwollens die Herrschaft Rhäzüns an Graubünden abzutreten185.
Wenige Monate später beschloß auch der Wiener Kongreß die Abtretung der Herriso
Vgl. Reichsdeputationshauptschluß zu Regensburg vom 25. Februar 1803, §§ 11 und 29.
181 Caliezi, a. a. O., S. 128.

18! 1799 war dem österreichischen Gesandten in Graubünden von seiner Regierung mitgeteilt worden
, Rhäzüns besitze mehr politisches als kameralistisches Gewicht. Vgl. Caliezi, a. a. O., S. 45.
188 Caliezi, a. a. O., S. 1.

IM Caliezi, a. a. O., S. 135; Pieth, a. a. O., S. 368.
18s Caliezi, a. a. O., S. 138.

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