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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0232
Neues Schrifttum

licht waren. Der 1806 gemachte Versuch, die württembergische Rechtsfindung von der
Fakultät zu isolieren und „Consulentenkollegien" zu übertragen, findet in der Markgrafschaft
Baden ein Seitenstück in der 1782 gegründeten „Consultationsdeputation" (P. Lenel,
Badens Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung unter Markgraf Karl Friedrich 1738-1803,
1913, S. 98 ff.). Zu Recht widmet der Verfasser ein eigenes Kapitel den umfangreichen Entscheidungssammlungen
, mit denen Tübingen einzig dasteht. Zutreffende und kritische Darlegungen
über Gliederung und Stil der Consilien schließen den ersten Teil der Arbeit ab.

In einem zweiten Teil wird an etwa 50 Consilien aus den Jahren 1650 bis 1750 die
Behandlung der „Iniuria" dargestellt. Hier fragt man sich, ob eine Beschränkung nicht dem
ersten Teil zugute gekommen wäre. Dennoch muß als verdienstvoll anerkannt werden, daß
der Verfasser als einer der ersten die materielle Auswertung der Consilienliteratur in Angriff
nimmt. Gleichwohl wird man ihm auch hier nicht in allen Punkten folgen können.

Insgesamt trägt die Arbeit Wertvolles zur Geschichte des Spruchwesens bei und regt
Diskussion und Vergleich an.

Freiburg i. Br. Clausdieter Schott

Marc Moser: Das Postwesen von Appenzell AR. Band I.

Das obrigkeitliche Botenwesen, I. Teil. Ein Beitrag zur Geschichte des Kantons Appenzell
anläßlich seiner 450jährigen Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft.
Herisau: Verlag Schläpfer u. Co. 1965.

Ein zwar nachträgliches aber um so wertvolleres Festgeschenk zu dem historischen Jubiläum
des Kantons Appenzell stellt diese weitere Arbeit des schweizerischen Postgeschichtiers
Marc Moser dar (vgl. dazu Marc Moser: Das St. Galler Postwesen, in Hohenzollerische
Jahreshefte 23, 1963, S. 242 ff.). Im Rahmen einer von Marc Moser geplanten mehrbändigen
Appenzeller Postgeschichte ist „das obrigkeitliche Botenwesen" der erste Teil.

In einem einleitenden Abschnitt würdigt Moser die Bedeutung des Botenwesens in alter
Zeit. Wir erfahren von Götterboten wie Hermes, der auch heute noch starke Symbolkraft
für das Post- und Botenwesen besitzt, und zahlreichen Menschenboten der Antike und des
Alten Testaments. Anschließend befaßt sich Moser mit den Engeln, „den eigentlichen Boten
Gottes", und den Aposteln, „den gottbeauftragten Kündern der himmlischen Wahrheit".

Zum Ausgangspunkt für seine Geschichte des Appenzeller Botenwesens nimmt Marc
Moser das Appenzeller Landbuch von 1585, das bereits einen vielfältigen Aufgabenkreis
der Boten enthält. Als besondere Botentypen, die im Kanton Appenzell vorkommen, kann
Marc Moser nachweisen: den Geleitsboten, den Überreiter, den Tagsatzungsboten, den
Landweibel und den Landläufer. Während die Pflicht des Geleitsboten, „jemand zu begleiten
, der amtlichen Schutzes bedarf", Übeltäter einzusperren und vor Gericht zu führen
und kleinere Strafen, wie z. B. das Auspeitschen, vorzunehmen, klar umrissen wird, kann
nach den vorliegenden Quellen nicht festgestellt werden, daß dem Überreiter die Aufgabe
eines Gerichtsdieners, Regierungsboten, Zollaufsehers oder Grenzwächters zukam. Es wird
von ihm vielmehr nur als dem ständigen Begleiter des Landamanns berichtet. Der Tagsatzungsbote
wurde von dem Rat gewählt und gehörte den angesehenen Familien des Landes
an. Seine Funktion kann am besten wohl mit der eines Gesandten verglichen werden.
Er vertrat die Landsgemeinden auf wichtigen Konferenzen innerhalb und außerhalb der
Schweiz. Der Landweibel hatte den Neu- und Altrat anzuzeigen, vor Gericht zu bieten, Angeklagte
im Gefängnis zu behalten und schließlich Amtspersonen und Landsleute zu Sitzungen
, Untersuchungen, Kundschaften und Gerichtsversammlungen aufzubieten. Der Landläufer
schließlich, in den Urkunden mit „louffenden Botten" bezeichnet, stellt gegenüber den
bisher genannten Boten das bedeutendste Bindeglied zum heutigen Postwesen dar, weil sich
seine Aufgaben auf die Übermittlung obrigkeitlicher Nachrichten bezogen. Diese laufenden

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