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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1967/0084
von Lindeiner-Wildau

Hauptmann Späth von Gammertingen nach Hechingen beordert, da die 8. Kompanie
50 Mann nach Haigerloch hatte schicken müssen.

Am Abend des 2. Juli traf der Staatskommissar Graf Leutrum in Hechingen ein.
Er begab sich am 3. Juli - dem Tage von Königgrätz - mit einem Kommando von
100 Soldaten auf die Burg Hohenzollern. Dort wurden das Wehrhaus, die militärischen
Festungsanlagen, Uniform und Waffen der preußischen Gendarmerie, sowie
die gesamte militärische Kasernenausstattung beschlagnahmt. Die dem Könige von
Preußen und dem Fürsten von Hohenzollern gehörenden privaten Teile des Schloßbaues
blieben unangetastet. Danach kehrte das Kommando unter Zurücklassung
einer Wache von 18 Mann wieder nach Hechingen zurück. Die Wache wurde von
Hechingen aus täglich abgelöst.

Drei Wochen später, am 24. Juli - dem Tag von Tauberbischofsheim -, wurde
die württembergische Wache auf der Burg wieder eingezogen und die beschlagnahmten
Gegenstände dem preußischen Kaserneninspektor Bausinger zurückgegeben
. Am 6. August verließen die württembergischen Truppen und Beamten Hechin-
gen. Ihr Abzug wurde mit 12 Schüssen aus einer alten Nürnberger Feldschlange von
der Burg aus zum Hohn der Abziehenden begleitet. Treue Einwohner hatten die
Feldschlange vor dem Eintreffen der Württemberger versteckt: die Lafette im Wald
vergraben, das Geschützrohr in einer Zisterne versenkt. Die Württemberger hatten
vergeblich nach dem Geschütz gesucht. Nur wenige Stunden nach dem Abzug des
letzten feindlichen Soldaten von der Burg stand die Feldschlange auf ihrem alten
Platz. Die Württemberger mußten sich den donnernden Spott gefallen lassen10*!

In der Waffenstillstands-Konvention zwischen dem Oberkommandierenden der
Königlich Preußischen Mainarmee, Generalleutnant Frhr. v. Manteuffel, und der
Königlich Württembergischen Regierung, „Geschehen zu Eisingen bei Würzburg,
den 1. August 1866", lautete der § 9:

„Die Hohenzollernschen Lande werden so schnell wie möglich und spätestens
bis zum 8. August d. J. von den württembergischen Beamten und Truppen, von
jenen unter Übergabe des Dienstes an die betreffenden Königlich Preußischen Beamten
, verlassen und alles Staats- und Privateigentum, soweit dasselbe eine Beschädigung
erlitten haben sollte, vollständig restauriert werden." 104

So konnte auch General Frhr. v. Manteuffel anläßlich des Einzuges in Würzburg
am 2. August 1866 einen Armeebefehl an die Soldaten der Mainarmee erlassen, in
dem er u. a. ausführte: „Der Erfolg dieser Siege ist, daß die Mainarmee nicht bloß
die Länder nördlich des Mains genommen, sondern auch die Gewalt ihrer Waffen
über Hessen-Darmstadt hinaus bis tief nach Baden und Württemberg hineingetragen
und vor allem einen ferngelegenen, nicht unmittelbar von unseren Waffen zu
schützenden Teil preußischen Bodens vom Feinde befreit hat. Die Württemberger
hatten die hohenzollernschen Lande besetzt und unsere Beamten daraus vertrieben.
Sie müssen die Fürstentümer sofort verlassen; die schwarz-weiße Fahne weht wieder
auf Burg Hohenzollern!" 105

»*• HoWoBl, ohne Nr. u. Seiten, Hechingen 29. 6. 1866; Nr. 95 v. 30. 6. 1866, S. 377; Nr. 97 v.
5. 7. 1866; Nr. 109 v. 26. 7. 1866, S. 433, u. Nr. 116 v. 7. 8. 1866, S. 461; v. Ehrenberg, a. a. O.,
S. 283-285.

104 Großer Generalstab, Der Feldzug von 1866 in Deutschland, Berlin 1867, Anlage 40, S. 1-6.
!»5 HoWoBl, Hechingen 1866, Nr. 117 v. 9. 8. 1866, S. 466, und Leuckfeld, Geschichte des 5. Westfälischen
Infanterie-Regiments Nr. 53, Berlin 1910, S. 156 f.

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