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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1967/0100
von Lindeiner-Wildau

Lieutenant v. Stülpnagel, am 12. August 1856 bestätigt wurde. Schmid sollte ab
1. September auf dem Hohenzollern eine „Restauration" errichten. Zu seinen Aufgaben
gehörte:

„a) Besorgung einer anständigen Mittagstafel für die Herren Officiere zu einem besonders
zu verabredenden Preise von 30 bis 40 Kreuzern für das trockene
Couvert.

b) Verabreichung von Frühstück, Abendbrot und sonstigen Erfrischungen, wie sie
in besseren Gasthöfen des Landes üblich sind, zu angemessenen Preisen und
unter der Bedingung, daß dieselben im Officier-Speisesaal servirt... werden
müssen.

c) Verabfolgung der gewöhnlichen Victualien an die Mannschaft...

d) Ausschank guten Bieres aus der Fürstlichen Brauerei zu Hechingen ...

e) Niederlage und Verabreichung in ganzen und halben Flaschen von verschiedenen
Weinsorten, namentlich

1. Tischwein (Markgräfler und Affenthaler) in Preisen von 35-52 Kreuzern
per Flasche,

2. Rheinweine und französische Weine zu den laufenden Preisen."

Herr Schmid sollte mit der Restauration eine Kantine bzw. Marketendern verbinden
, wie das heute auch allgemein üblich ist. Ferner sollte er einen „guten, vier-
sitzigen Wagen" beschaffen, der „neben dem öconomischen dazu dienen soll, den
Herrn Officieren den Verkehr mit der Stadt und Umgegend zu erleichtern". Er erhielt
für diese Zwecke einmal die Offizierküche im Keller des Wehrhauses, zum
anderen die bereits erwähnten Marketenderräume mit Kochherd unter dem Südflügel
des Schlosses als „Wirtschafts- und Verkaufslocal". Dort durfte er auch den
zivilen Burgbesuchern Erfrischungen verabreichen. Solange auf der Burg gebaut
wurde, sollte Herr Schmid „das Arbeiterpersonal ganz so wie die Mannschaft, Bauführer
und Künstler, welche den höheren Gesellschaftskreisen angehören, aber wie
die Officiere bedienen".

Bereits am 22. Oktober 1856 schloß der Kompaniechef, Hauptmann v. Hertzberg
, einen neuen Vertrag mit Herrn Friedrich Bumüller aus Hechingen, der ab
15. November auf der Burg eine Restauration einrichten sollte.

Bumüller war der erste Ökonom, der den Raum Nr. 3 im Erdgeschoß des Wehrhauses
bezog. Die sonstigen Bedingungen waren die gleichen wie bei seinem Vorgänger
, dem wohl die Beaufsichtigung zweier Betriebe, die räumlich durch etwa
3,5 Kilometer Entfernung und etwa 300 Meter Höhenunterschied getrennt waren,
zuviel geworden war. Die Offiziere hatten sich lediglich das Recht vorbehalten,
einen eigenen Weinkeller anzulegen. Zusätzlich wurde Herrn Bumüller gestattet,
Schweine und Federvieh zu halten. Die dazu erforderlichen Ställe mußte er auf
eigene Kosten errichten. Dafür durfte er im Dienststall neben dem Pferd des Kompaniechefs
eine Milchkuh einstellen. Dieser Vertragspunkt sollte aber der besonderen
Genehmigung des jeweiligen Chefs unterliegen, auch wenn der Vertrag sonst
insgesamt weiterliefe.

Anfang 1893 wurde das Speisezimmer in den Raum Nr. 13 verlegt. Dafür erhielt
der Premier-Lieutenant die Räume Nr. 14 und 15 als Wohnung. Zwischen
diesen beiden Räumen wurde eine Tür durchgebrochen, die zwischen Nr. 13 und 14
dagegen zugemauert. Diese Tatsache gab Anlaß zu einem vergnügten Kasinofest
am 14. Januar. Eine Art „Grundsteinlegungs-Urkunde" wurde aufgesetzt, von allen
Teilnehmern unterschrieben und in der Tür zwischen Nr. 13 und 14 eingemauert.

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