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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1967/0104
von Lindeiner-Wildau

ersten Jahren von den Wachkompanien nicht allzu häufig benutzt, weil die Entfernung
von der Burg recht groß war und die Truppe zum Anmarsch in das Tal
hinab etwa 1 bis IV2 und zum Rückmarsch bergauf etwa lVs bis 2 Stunden benötigte
. Im Winter und bei starkem Sturm war die Benutzung dieses Geländes kaum
möglich. Ab 1881 durfte dieser Exerzierplatz, den man den „Großen Exerzierplatz
" nennen kann, auch von den zwei Landwehr-Infanterie-Kompanien in
Hechingen benutzt werden.

Zusätzlich war ebenfalls am 25. Oktober 1855 ein etwa 15 Morgen großer Platz
am Westabhang des Zollern, der sogenannte „Karrenbühl", von der Gemeinde Zimmern
, zu der auch die Burg gehörte, gepachtet worden, der als Exerzierplatz für
„Detailübungen" ab 1. September 1856 vorgesehen war. Außerdem sollte ein
Schießstand dort errichtet werden. Letzteres war aus Sicherheitsgründen nicht möglich
. Diese Pachtung lief daher mit dem 31. März 1857 aus.

Die inzwischen auf der Burg eingerückte Truppe wurde als Nutznießerin zur
Stellungnahme aufgefordert. Sie schlug ein Gelände am Südabhang des Zoller-
Berges, im Grunde zwischen Zollern und Zeller-Horn, vor. Dort ergab sich auch die
Möglichkeit, den geforderten Schießstand anzulegen. Der Grund und Boden gehörte
dem Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen, der sich aufgrund mündlichen Vortrags
mit diesem Truppenvorschlag einverstanden erklärt hatte. Dieser Platz wurde
„Exerzierplatz im Tal bei der Gerichtslinde" genannt. Er entsprach etwa dem späteren
Truppenbegriff „Kleiner Exerzierplatz".

Im übrigen war es mit Fortschreiten der Bauarbeiten auf der Burg selbst möglich
geworden, die Basteien der niederen Enceinte, vorwiegend die „Neue Bastei",
Nr. 4 des Grundrisses, als Exerzierplätze im Sinne eines Kasernenhofes für Einzelexerzieren
und Turnen zu benützen.

Nach dem Krieg von 1870/1871 erwies sich der „Kleine Exerzierplatz" als zu
klein für die Anforderungen der Ausbildung. Am 16. Mai 1872 stellte das 6. Badische
Infanterie-Regiment Nr. 114 185 einen Antrag auf Beschaffung eines größeren
und vor allem besser geeigneten Exerzierplatzes. Der bisherige Platz genügte nur
notdürftig „für kleine Ausbildung bis zum Zuge" und überhaupt nicht „für gründliche
Ausbildung in Front- und Flankenmarsch, für eine Einübung der elementaren
Formationsveränderungen, weil durch die Unebenheit des Bodens eine gute Ausführung
dieser Übungen zu sehr erschwert wird". Es fand sich ein geeigneter Platz
auf der Nordwestseite des Zollern beim Fuchsturm. Er wurde vom Fürstlich Hohen-
zollernschen Rentamt mit Vertrag vom 21. Dezember 1873 unentgeltlich auf unbestimmte
Zeit zur Verfügung gestellt. Die Verlegung der Ausbildung vom alten
„Exerzierplatz im Tal bei der Gerichtslinde" zum neuen „Exerzierplatz beim Wasserturm
" wurde vom Generalkommando des XIV. Armeekorps mit Verfügung vom
27. November 1873 genehmigt166. In der nordwestlichen Ecke dieses Platzes entstand
ein Bretterschuppen mit Schutzdach. Bis zur Auflösung der preußisch-deutschen
Armee 1919 blieb der Platz der „KleineExerzierplatz" für die Burgbesatzung.
Heute ist er zum Parkplatz für die Autos der Burgbesucher umgewandelt worden.

vgl. den nächsten Abschnitt.

GLAKa, 456, Pak. 10/5; hier: Nachweisung der im Jahre 1874 vorgekommenen Veränderungen
v. 30. 11. 1874.

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