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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1967/0225
Verfassungsgeschichte und Landesgeschichte

Neue Wege zu ihrer Erforschung

Bericht über den Festvortrag von Dozent Dr. Gerhard Baaken,
Universität Tübingen, bei der Mitgliederversammlung 1967 in Hechingen
von Rudolf Seigel

Weil das 100jährige Vereinsjubiläum durch die Festversammlung vom 29. Oktober
1967 am Gründungsort in Sigmaringen gefeiert wurde, erhielt die Mitgliederversammlung
1967 in Hechingen eine festliche Ausgestaltung durch den öffentlichen
Vortrag von Dr. Baaken in der Aula des Staatlichen Gymnasiums.

Mit diesem Vortrag sollte den Gästen und Mitgliedern des Vereins gezeigt
werden, wie eng heute landes- und demnach heimatgeschichtliches Denken und
Arbeiten mit den Zielen der modernen Geschichtsforschung verbunden sind. Schon
die Tatsache, daß der Hohenzollerische Geschichtsverein einen Vertreter der allgemeinen
Geschichte um diesen Vortrag gebeten hatte, wertete der Tübinger Dozent
für mittelalterliche Geschichte als ein Indiz für ein neues Zusammenrücken der
allgemeinen und der landschaftlich gebundenen Geschichtsforschung und Geschichtsschreibung
. Eine wichtige Voraussetzung dieses Zusammenrückens - die Gleichrangigkeit
und Gleichwertigkeit der beiden benachbarten Disziplinen - ist erst in den
letzten Jahrzehnten erkannt worden. Besonders die von Juristen bzw. Rechtshistorikern
betriebene Rechts- und Verfassungsgeschichte glaubte bis vor nicht zu langer
Zeit, Verfassungsgeschichte ohne Landesgeschichte erforschen und darstellen zu
können.

Die Berücksichtigung und die Erkenntnisse der landesgeschichtlichen Quellen
haben inzwischen schon so viele geistreiche Konstruktionen, unzulässige Verallgemeinerungen
und Analogieschlüsse zu Fall gebracht, daß man wohl behaupten
kann: Das überkommene Gebäude der deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte
steht nicht mehr. Sein im 19. Jahrhundert erstelltes Fundament war der Verfassungsbegriff
des liberalen Bürgertums. Das Mittelalter - besonders die sogenannte
Kaiserzeit, das Hohe Mittelalter - scheint das Vorbild für die zeitgenössischen
politischen Ziele geliefert zu haben: man glaubte, in jener frühen Epoche den
nationalen deutschen Einheitsstaat zu sehen, den es in der Gegenwart wiederzubeleben
galt.

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