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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1968/0039
Edilbert Menne

Menne in der Nachfolge von Camillus Meichelbeck 1775 zum Repetitor der Theologie
in Passau ernannt worden168. Engelbert Ruoesch war im gleichen Jahr emeritiert
worden, so daß Menne seine Repetitorenjahre nicht mehr mit ihm verbringen
konnte.

5. Präses der Moralkonferenzen zu St. Luzen in Hecbingen

Die Repetitorentätigkeit war im allgemeinen als Vorbereitungszeit zum Lec-
torenamt gedacht16Q. So wurde auch Menne nach „drey vollen Jahren" 170 abberufen,
um als „Vorsteher der Konferenzen über die Moral" nach Hechingen zurückzukehren
. Zwar ist der „praeses conferentiarum" kein Lektor, aber er wird von Lins diesen
zugezählt m, und in den Statuta provincialia von Augsburg 1720 heißt es sogar:
„Ubi est Lector SS. Theologiae Emeritus aut habitualis, hic sit Praeses Conferentiarum
; in cuius absentia autem PP. Lectores Philosophiae alternatim sint Prae-
sides." 178

Die Aufgabe des Präses war es, die in den Provinzstatuten von 1720 festgelegten
wöchentlichen Kasuskonferenzen zu leiten: „Casus praescribet et proponet." 178
Diese Einrichtung galt für alle Klöster, denen eine theologische oder philosophische
Hochschule angeschlossen war. Zur Teilnahme waren alle Patres und Fratres ohne
Ausnahme streng verpflichtet174. Doch waren die Amtsträger und die Studenten der
Philosophie von der Beantwortung der Casus entbunden 175.

In den Jahren von 1778-1783 war Menne also in erster Linie damit beschäftigt,
die wöchentlichen Moralkasus auszuschreiben, ihre Lösung vorzubereiten und nach
der Darlegung des Kasus durch einen der Patres bei der Konferenz eventuell selbst
die „ultima resolutio" zu geben m. Zugleich betätigte er sich als Beichtvater.

An äußeren Ereignissen erlebte P. Menne 1779 den Einzug des neuvermählten
Prinzen Hermann, der mit seiner Gemahlin von Guardian und Konvent feierlich

168 Ebenda.

ie« Vgl. als Beispiele das Leben von E. Ruoesch, von V. Bambach und vielen anderen.

170 Felder I 472.

171 Vgl. Index der „Tabulae Capitulares Provinciae Argentinae" (Analecta Franciscana VIII 660 ff.).
17S Analecta Franciscana VIII 243.

17s Ebenda. - Vgl. auch 171.

174 Ebenda. „In conventibus, ubi sunt Studia theologica, ad minus semel in septimana infallibiliter
habeantur Conferentiae Casuum, ad quas omnes Patres, nullo excepto, comparere teneantur. In
hoc sint vigiles PP. Guardiani. . ."

175 Ebenda.

17* Ebenda, „. . . et resolvantur ab iis, qui sunt scripti. Responsiones deinde horum P. Lector magis
declaret, ut ultimam resolutionem det." —

Im Abschnitt „Die wissenschaftliche Ausbildungszeit. Zeit der Weihe und Approbation" seiner Geschichte
der bayrischen Franziskanerprovinz I (München 1926) 210—225, wo er auch den Hergang
der Disputationen mit Thesen behandelt (214—216), schreibt B.Lins über die dortigen Verhältnisse:
„Bis zum Jahr 1744 finden wir auf den Kapitelstafeln Lectores casuum aufgestellt, die oft auch
Lectores canonum oder Lectores theologiae moralis genannt werden. Ihre Aufgabe bestand darin,
den Klerikern durch Aufstellung und Lösung praktischer Gewissensfälle die nötige Kenntnis der
Moral und deren Anwendung bei Ausübung der Seelsorge beizubringen. Daß bei diesem Unterricht
auch die Glaubenslehre behandelt wurde, ist ebenso selbstverständlich, wie mit der scholastischen
Theologie auch die Darlegung und Begründung der Grundsätze der Moral unzertrennlich
verbunden war." (ebd. 218).

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