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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1968/0056
Rehfus

besaß in diesem räumlich zusammenhängenden und weitgehend geschlossenen
Gebietskomplex die fast ausschließliche Grundherrschaft, die Leibeigenschaft über
alle im Amt haushäblich wohnenden Personen und die gesamte Niedergerichtsbarkeit
. Die hohe und die Blutgerichtsbarkeit stand den Inhabern der Grafschaft bzw.
des Fürstentums Sigmaringen zu, wie das Amt Wald auch als Pertinenz dieser Grafschaft
galt, was vom Kloster jedoch bestritten wurde. Erst 1768 wurde Kloster
Wald endgültig unter Österreich landsässig und unterstand von da an dem vorderösterreichischen
Oberamt Nellenburg in Stockach, wodurch die Rechte des Fürsten
von Sigmaringen allerdings nicht geschmälert wurden.

Im Gebiet des Klosters Wald gibt es zwei alte Pfarreien: Dietershofen (mit dem
außerhalb der Herrschaft Wald liegenden Filialort Rengetsweiler) und Walbertsweiler
mit dem Filialort Kappel. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde die Klosterkirche
Wald Pfarrkirche und bekam die Filialen Glashütte und Burraumühle. Für
die übrigen Orte waren die Pfarreien Pfullendorf, Meßkirch, Menningen, Rast und
Zell a. A. zuständig. Hinsichtlich der pfarrechtlichen Zugehörigkeit war dieses kleine
Gebiet also außerordentlich zerrissen. Diese Tatsache bestimmte die Entwicklung
des ganzen Schulwesens. Denn „noch während des ganzen 18. Jahrhunderts war die
katholische Kirche die ausschließliche Bildungsmacht innerhalb des Fürstentums
[Sigmaringen]. In ihren Händen lag die Betreuung der Schule, ihre Bedürfnisse
bestimmten die Gegenstände des Unterrichts3". Die Kinder im Amt Wald besuchten
dementsprechend die an ihren Pfarreien eingerichteten Schulen: die Kinder der acht
Orte Gaisweiler, Hippetsweiler, Litzelbach, Otterswang, Reischach, Riedetsweiler,
Rothenlachen und Ruhestetten gingen nach Pfullendorf, die der drei Orte Ringgenbach
, Igelswies und Buffenhofen nach Menningen. Wie rege dieser Schulbesuch war,
läßt sich allerdings nirgends feststellen.

Ebensowenig kann über die Anfänge eines eigenen Schulwesens in der Herrschaft
Wald Sicheres ausgesagt werden. Zwar taucht am 11. 11. 1663 4 zum ersten
Mal in den Akten ein Schulmeister auf, der vor ungefähr sieben Jahren in Wald
angestellt worden war und dem das Kloster an obigem Datum ein Zeugnis ausstellte
; auch wurde dem Mesner in Walbertsweiler vom Kloster 1680 der Einzug in
das Mesnerhaus mit der Einschränkung bewilligt, dieses wieder räumen zu müssen,
falls ein Schulmeister angestellt wird5; da aber erst in den 60er Jahren des 17. Jahrhunderts
die Protokolle allmählich regelmäßig und ordentlich geführt wurden und
auch dann die Erwähnung von Lehrern und Schulen hier und in anderen Quellen
verschwindend gering ist, kann aus diesen ersten Nennungen nicht auf die Neueinführung
der Schule geschlossen werden. Ebensowenig ist m. E. die 1666 in den
vorderösterreichischen Landen erschienene Schulordnung mit Plänen zur Errichtung
einer Schule in Walbertsweiler6 in Verbindung zu bringen, da Kloster Wald zu
dieser Zeit nicht den vorderösterreichischen Landen angehörte. Viel wahrscheinlicher
ist es, daß an den beiden waldischen Pfarreien und im Ort Wald selbst schon vor
dem ersten aktenkundigen Auftreten unregelmäßig Schule gehalten wurde, wie dies
auch in der Zeit nach 1660 der Fall war. Die Lehrer mögen von der Herrschaft oder

3 Kallenberg, Fritz, Die SAulorganisation von 1809 im Fürstentum Sigmaringen, Hohenzollerische
Jahreshefte 22 (1962) S. 102.

4 STAS, Ho 157, D 98, Prot. Bd. 2, S. 290.
s Jerg, a. a. O., S. 44.

• Jerg, a. a. O., S. 44.

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